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Amazons Prime-Preiserhöhung war unrecht: So viel Geld könnte es zurückgeben
Von Marcus Reichl -30. Oktober 2025, 19:53


Oberlandesgericht Düsseldorf gibt in zweiter Instanz der klagenden Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen recht.

Zum zweiten Mal hat Amazon vor Gericht wegen seiner Preiserhöhung 2022 verloren. Der Online-Konzern hatte eine Klausel in den Prime-Teilnahmebedingungen eingeführt, nach der er sich das Recht auf Tarifanhebung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden selbst zusprechen konnte. Dies war im Januar vom Landgericht Düsseldorf für unwirksam erklärt worden. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Amazon ging in Berufung und verlor jetzt in zweiter Instant erneut. Diesmal vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Das berichten verschiedene Medien übereinstimmend.

Seit September 2022 kostet ein Prime-Abo jährlich 89,90 Euro statt 69 Euro und monatlich 8,99 Euro statt 7,99 Euro. Begründet hatte Amazon die Erhöhung laut „Bild“ mit gestiegenen Kosten – und ohne die Mitglieder um Erlaubnis zu bitten. Die Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf sahen darin einen klaren Verstoß, ebenso wie ihre Kollegen zuvor am Landgericht. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, die Revision zum Bundesgerichthof wurde zugelassen, berichtet waz.de.


Kunden mussten 30,3 Prozent draufzahlen

Millionen Amazon-Nutzer in Deutschland hatten dem Bericht zufolge im Sommer 2022 die Ankündigung über eine Preiserhöhung ihrer Prime-Mitgliedschaft in ihrem Mail-Postfach. Bei monatlicher Zahlung entsprach die Preiseerhöhung einem prozentualen Anstieg um 12,5 Prozent. Wer das Abo jährlich zahlt, muss sogar 30,3 Prozent draufzahlen, hätten die Fachleute der Verbraucherzentrale NRW berechnet, hieß es.

Bislang haben Prime-Nutzer bei jährlicher Zahlung also insgesamt bis zu 62,70 Euro zu viel gezahlt, bei monatlicher Zahlung bis zu 28 Euro. Für Amazon könnte es demnach aufgrund der hohen Anzahl an Prime-Kunden um Erstattungen im insgesamt dreistelligen Millionenbereich gehen. Für den einzelnen Verbraucher sind die Auswirkungen dagegen relativ gering.


Preiserhöhung ohne Zustimmung unzulässig

Laut waz.de sagte Wolfgang Schuldzinski, Chef der Verbraucherzentrale in NRW, dass Unternehmen Preise für laufende Verträge nicht nach Belieben anpassen dürften und Kunden darauf vertrauen können müssen, dass die Vertragsbedingungen fair und transparent sind. „Eine Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden ist unzulässig“, zitiert bild.de Schuldzinski. Unternehmen dürften laufende Verträge nicht einfach einseitig ändern.

Amazon selbst reagierte dem Beitrag zufolge zurückhaltend. Das Unternehmen wolle das Urteil „gründlich prüfen und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einlegen“, heißt es. Man habe die Kunden transparent und im Einklang mit geltendem Recht informiert, so der Tech-Gigant gegenüber dem Nachrichtenportal.

quelle: digitalfensehen.de

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konjunktiv.....amazgurk wird das schon verhindern.

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