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| Neues Urteil des BGH: Welche Sparkassen-Kunden jetzt auf Rückzahlungen hoffen können |
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Neues Urteil des BGH: Welche Sparkassen-Kunden jetzt auf Rückzahlungen hoffen können
18.07.2026 - 09:00
Von: Sebastian Feurer
Der Bundesgerichtshof stärkt Sparer einer Brandenburger Sparkasse. Nach dem Urteil müssen Zinsen in vielen Fällen neu berechnet werden.
Der Bundesgerichtshof hat im Streit um Prämiensparverträge der Sparkasse Märkisch-Oderland die Position der Verbraucherzentrale bestätigt. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Brandenburg steht damit fest, dass die Sparkasse keine wirksamen Zinsanpassungsklauseln verwendet hat und Zinsen neu berechnen muss.
Mit dem Urteil vom 14. Juli 2026 endet für viele Betroffene ein jahrelanger Rechtsstreit. Die Verbraucherzentrale Brandenburg verweist darauf, dass der BGH damit eine Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts bestätigt hat, das die Sparkasse bereits 2025 zu einer transparenten Zinsberechnung verpflichtet hatte.
Verbraucherzentrale siegt gegen Sparkasse: Nachzahlungen für Sparer möglich
Die Verbraucherzentrale hatte sich nach eigenen Angaben zwar für noch höhere Nachberechnungen eingesetzt. Dennoch können betroffene Kunden in vielen Fällen mit Nachzahlungen rechnen.
Den Angaben zufolge will die Sparkasse ihre betroffene Kundschaft zeitnah anschreiben, um das Urteil umzusetzen. Für im Klageregister eingetragene Verbraucher bleiben die Ansprüche zudem noch sechs Monate nach der rechtskräftigen Entscheidung vor Verjährung geschützt.
Streit um Prämiensparen flexibel
Im Mittelpunkt stehen Sparverträge aus den 1990er- und 2000er-Jahren, die unter dem Namen „Prämiensparen flexibel“ angeboten wurden. Neben regulären Zinsen erhielten Sparer dabei jährliche Prämien, allerdings beanstanden Gerichte seit Jahren fehlende oder intransparente Regeln zur Anpassung variabler Zinsen.
Sparkassen berechneten Zinsen falsch: Was Bankkunden beachten müssen
- Betroffenheit prüfen: Langfristige Sparverträge (etwa „Prämiensparen flexibel“, „Bonusplan“ oder Sparbücher) aus den 1990er und 2000er Jahren mit variablem Grundzins auf unzulässige Zinsänderungsklauseln kontrollieren, erklärt die Verbraucherzentrale.
- Mögliche Ansprüche erkennen: Da Banken die Zinsen oft einseitig und rechtswidrig zu stark gesenkt haben, stehen Kunden laut BGH-Rechtsprechung häufig Nachzahlungen von durchschnittlich 1.000 bis 2.000 Euro zu.
- Forderung einreichen: Fordern Sie Ihre Bank oder Sparkasse schriftlich (zum Beispiel per Musterbrief) zu einer Nachberechnung auf Basis des korrekten Bundesbank-Referenzzinses und zur Erstattung der Differenz auf.
- Fristen beachten: Das Vorgehen ist auch dann noch aussichtsreich, wenn der betroffene Sparvertrag bereits seit bis zu drei Jahren beendet ist.
Auch Stadtsparkasse München musste Kunden Zinsen zurückzahlen
Nach einer Einigung mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) musste im vergangenen Jahr auch die Stadtsparkasse München rund 2.400 Kunden mit Prämiensparverträgen nachträglich Zinsen zurückzahlen. Die Auszahlungen bewegten sich für die Betroffenen häufig im vierstelligen Bereich.
Laut der Verbraucherzentrale sicherte das beschleunigte Verfahren den meist älteren Sparern eine schnelle finanzielle Entlastung und bewahrte sie vor einem jahrelangen Rechtsstreit.
vollständiger Text >>>quelle: chip.de
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