Sky verweigert Wow-Kunden Abokündigung |
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Whitebird

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Wow nur noch mit wenigen HBO-Serien:
Verbraucherschützer sehen Anspruch auf Sonderkündigungsrecht
Skys Wow-Abo hat die meisten HBO-Serien verloren. Damit können Kunden laut Verbraucherschützern auf ein Sonderkündigungsrecht bestehen.
19. Januar 2026 um 10:54 Uhr / Ingo Pakalski
Wer ein Wow-Abo für Filme und Serien mit einer langen Laufzeit abgeschlossen hat und dieses nicht länger nutzen möchte, kann dieses durch ein Sonderkündigungsrecht loswerden. Voraussetzung dafür ist laut Verbraucherschützern, dass das möglichst zügig erfolgt und mit dem Wegfall der meisten HBO-Serien begründet wird.
Die Verbraucherzentrale Hamburg weist darauf hin, dass Anbieter von Streamingabos den Katalog an Filmen und Serien durchaus ändern dürfen, ohne dass sich daraus für Abonnenten ein Sonderkündigungsrecht ergibt. Anfang 2026 verlor Wow den Zugriff auf die meisten HBO-Serien, mit denen Sky das Abo auch immer wieder beworben hatte.
Dadurch sei das Wow-Abo so "erheblich verändert" worden, dass das eine Sonderkündigung rechtfertigt, meint die Verbraucherzentrale Hamburg. Die Rechte an den HBO-Serien hat Warner Brothers und ließ nun die langjährigen Exklusivverträge mit Sky auslaufen.
HBO-Serien wandern von Wow zu HBO Max
Vergangene Woche startete Warner Brothers mit HBO Max ein eigenes Streamingabo für Filme und Serien auf dem deutschen Markt. In diesem Abo sind die meisten HBO-Serien enthalten. Wer diese in Deutschland sehen möchte, muss HBO Max buchen.
Sky hat nur noch Zugriff auf einige wenige aktuelle HBO-Serien und darf von diesen teilweise nur die aktuellen Staffeln anbieten. Wer auch ältere Staffeln einer solchen Serie anschauen möchte, ist daher bei HBO Max besser aufgehoben.
Das raten Verbraucherschützer
Die Verbraucherzentrale Hamburg rät dazu, die Sonderkündigung in Schrift- oder Textform an den Anbieter Sky Deutschland nachweisbar einzureichen. So kann die Kündigung per E-Mail oder mittels Einschreiben als Brief erfolgen. Auch über das Kündigungsportal von Wow soll sich eine Sonderkündigung erklären lassen. Dabei sollten alle Vorgänge festgehalten werden, sei es in Form von Bestätigungs-E-Mails, Screenshots oder ähnlichen Nachweisen.
Die Sonderkündigung sollte damit begründet werden, dass sich der Gesamtcharakter des Abos verändert hat, weil vertragswesentliche Inhalte, vor allem zahlreiche HBO-Serien, dauerhaft aus dem Abo entfernt wurden. Falls Sky der Sonderkündigung nicht zustimmt, sollte Widerspruch eingelegt werden und der Wegfall der fraglichen Serien im Idealfall dokumentiert werden.
Fast alle HBO-Serien sind für Sky nur einige Serien
Auf einer Infowebseite informiert Sky über den Wegfall der HBO-Serien im Wow-Abo, meint aber, dass der "Kern des Programms" weiterhin "bestehen" bleibe. Sky selbst spricht davon, dass "einige abgeschlossene Serien von HBO künftig nicht mehr Teil des Angebots sind".
Tatsächlich gibt es die meisten HBO-Serien nicht mehr, zumal Serien mit nur einer Staffel weitere Lücken ins Angebot reißen. Der Wow-Katalog hat sich erheblich verkleinert – aus dem Wow-Abo sind rund 110 Serien und etwa 240 Spielfilme verschwunden – viele wohl von Warner Brothers.
Falls Sky sich nicht auf die Sonderkündigung einlässt, bleibt nur noch, sich juristisch beraten zu lassen, um weitere Schritte prüfen zu können.
quelle: golem.de
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19.01.2026 13:16 |
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Sky verweigert Wow-Kunden Abokündigung
Wow-Abonnenten sind enttäuscht, dass ein Großteil der HBO-Serien verschwunden sind. Sky bestreitet ein Recht auf Sonderkündigung.
2. Februar 2026 um 13:45 Uhr / Ingo Pakalski
Viele Wow-Abonnenten scheitern damit, noch lange laufende Verträge per Sonderkündigung loszuwerden. Das berichten Betroffene unter anderem auf Reddit. Sky aktualisierte mittlerweile die eigene Webseite und bestreitet ein Anrecht auf eine Sonderkündigung wegen des Wegfalls von über 100 HBO-Serien.
Vor rund zwei Wochen hatten Verbraucherschützer erklärt, dass Wow-Abonnenten aufgrund des Wegfalls der meisten HBO-Serien durchaus ein Sonderkündigungsrecht zustehe. Sky gibt an, dass sich der "Gesamtcharakter" des Abos mit dem Wegfall der meisten HBO-Serien nicht verändert habe.
Auf einer FAQ-Seite heißt es, dass die "neuesten Staffeln von House of the Dragon, The White Lotus, The Last of Us und Euphoria" im Wow-Abo vorhanden seien. Vor drei Wochen wurde allerdings die aktuelle Staffel von Euphoria aus dem Abo entfernt, so dass diese Angabe nicht der Wahrheit entspricht.
HBO-Inhalte gibt es jetzt bei HBO Max
Am 13. Januar 2026 startete Warner Brothers' eigenes Streamingabo HBO Max erstmals in Deutschland. Dadurch sind viele Warner-Spielfilme und HBO-Serien in anderen Abos nicht mehr verfügbar. Vor dem Start von HBO Max hatte Sky mit Warner Brothers einen Exklusivvertrag für die Inhalte des Filmstudios einschließlich vieler HBO-Serien. Dieser Vertrag endete Ende 2025.
Sky bestreitet Verkleinerung des Angebots
Die Frage, ob das Serienangebot von Wow durch das Auslaufen der Lizenzen von HBO kleiner geworden sei, beantwortet Sky mit Nein. Das deckt sich nicht mit den aktuellen Zahlen zum Wow-Katalog: Durch den Wegfall vieler HBO-Lizenzen wurden rund 130 Serien und etwa 245 Spielfilme aus dem Wow-Abo entfernt – das Serienangebot hat sich also erheblich verkleinert.
Wow hat seit Ende 2025 rund 130 Serien weniger
Seit Mitte Januar 2026 schreitet die Verkleinerung des Katalogs weiter voran. Bestand der Wow-Katalog nach Justwatch-Angaben vor drei Wochen noch aus 517 Serien und 726 Filmen, so sind es aktuell nur noch 500 Serien und 720 Spielfilme.
Der Wegfall der HBO-Inhalte hätte das Wow-Abo so "erheblich verändert", dass dies eine Sonderkündigung rechtfertigen würde, meint die Verbraucherzentrale Hamburg. Die Verbraucherschützer raten Betroffenen, sich für ihre Rechte einzusetzen und auf eine Sonderkündigung zu bestehen.
Verbraucherschützer sehen Recht auf Sonderkündigung erfüllt
Die Verbraucherzentrale Hamburg rät dazu, die Sonderkündigung in Schrift- oder Textform an den Anbieter Sky Deutschland nachweisbar einzureichen. So kann die Kündigung per E-Mail oder mittels Einschreiben als Brief erfolgen. Auch über das Kündigungsportal von Wow soll sich eine Sonderkündigung erklären lassen. Dabei sollten alle Vorgänge festgehalten werden, sei es in Form von Bestätigungs-E-Mails, Screenshots oder ähnlichen Nachweisen.
Die Sonderkündigung sollte damit begründet werden, dass sich der Gesamtcharakter des Abos verändert hat, weil vertragswesentliche Inhalte, vor allem zahlreiche HBO-Serien, dauerhaft aus dem Abo entfernt wurden. Falls Sky der Sonderkündigung nicht zustimmt, sollte Widerspruch eingelegt und der Wegfall der fraglichen Serien im Idealfall dokumentiert werden.
Falls Sky sich nicht auf die Sonderkündigung einlässt, bleibt laut Verbraucherschützern nur noch, sich juristisch beraten zu lassen, um weitere Schritte prüfen zu können.
quelle: golem.de
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