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Verbraucherschützer gehen gegen Unlimited-Tarife von 1&1 vor |
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Wer bei 1&1 einen Unlimited-Tarif bucht, riskiert die Kündigung, wenn er die Tarifleistung nutzt. Dafür kassiert 1&1 eine Abmahnung.
Ingo Pakalski
27. März 2025, 13:42 Uhr
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geht juristisch gegen 1&1 vor und hat das Unternehmen abgemahnt. Die Verbraucherschützer kritisieren intransparente Vertragsklauseln bei mobilen Datenflatrates, die mit dem Schlagwort Unlimited beworben und angeboten werden. In der Welt der Smartphone-Tarife steht Unlimited für Angebote mit einer unbeschränkten mobilen Datennutzung.
Golem.de berichtete bereits darüber, dass sich Kunden beschwerten, weil 1&1 ihnen kündigte, nachdem sie einen Unlimited-Tarif nach Ansicht des Unternehmens zu intensiv genutzt hätten. Dieses Verhalten sehen die Verbraucherschützer kritisch.
In den Unlimited-Tarifen bewirbt 1&1 ein unbegrenztes Highspeed-Datenvolumen, behält sich allerdings im Kleingedruckten das Recht vor, Verträge bei einer "unüblichen Nutzung" einzuschränken oder zu kündigen.
Kunden haben Erwartungen an einen Unlimited-Tarif
"Diese Praxis halten wir für rechtswidrig", sagt Erol Burak Tergek, Jurist bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Demnach widerspricht die Klausel dem von der Kundschaft zu erwartenden Leistungsumfang einer Datenflatrate.
"Wer einen Unlimited-Tarif abschließt, möchte die Möglichkeit der unbegrenzten Datennutzung. Genau das suggeriert auch die Werbung von 1&1", sagt Tergek. "Es kann nicht sein, dass aufgrund eines bestimmten Nutzungsumfangs die vertraglich vereinbarte Leistung eingeschränkt oder sogar gekündigt wird."
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen forderte 1&1 auf, die beanstandeten Klauseln zu überarbeiten und für eine transparente und faire Gestaltung der Flatrate-Tarife zu sorgen. Sollte das Unternehmen innerhalb der noch laufenden Frist nicht reagieren, behalte man sich vor, die Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Gleichzeitig bieten die Verbraucherschützer an, dass sich Kunden von 1&1 hilfesuchend an die Beratungsstellen wenden können, falls sie Probleme mit dem Unternehmen haben.
Unklar ist, was 1&1 unter einer üblichen Nutzung versteht
In einer Klausel der Leistungsbeschreibungen der Unlimited-Tarife von 1&1 heißt es, dass das Highspeed-Datenvolumen lediglich für eine "übliche Nutzung" vorgesehen sei. Bei "unüblichem Verbraucherverhalten" behalte sich der Anbieter das Recht vor, die Geschwindigkeit zu drosseln oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Die Verbraucherschützer kritisieren, dass vollkommen unklar bleibt, ab welchem konkreten Datenvolumen eine Nutzung als "unüblich" gilt. Kunden hätten keine Möglichkeit, zu erkennen, "wann sie gegen die Vertragsbedingungen verstoßen könnten", bemängelt Tergek und rügt: "Dies widerspricht nicht nur dem Transparenzgebot, wonach Vertragsbestimmungen klar und verständlich sein müssen, sondern auch den Erwartungen an eine Datenflatrate."
Parallelen zu Telekoms Verhalten vor zwölf Jahren
Die Verbraucherzentrale sieht im Verhalten von 1&1 eine Parallele zu einem ähnlichen Fall aus dem Jahr 2013: Damals versuchte die Deutsche Telekom, bei Festnetzkunden nach Erreichen eines bestimmten Datenvolumens die Geschwindigkeit zu drosseln. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ging erfolgreich gegen die Telekom vor, woraufhin diese ihre als "Drosselkom" bezeichneten Bemühungen in der Form aufgab.
quelle: golem.de
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28.03.2025 14:21 |
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