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Zum Ende der Seite springen Feinstaubemissionen: Bundesregierung gibt Entwarnung bei Laserdruckern
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Lampe Feinstaubemissionen: Bundesregierung gibt Entwarnung bei Laserdruckern Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Laserdrucker stellen laut der Exekutive doch keine "spezifische Gesundheitsgefahr" dar. Das Bundespresseamt habe sich dazu 2016 fehlerhaft geäußert.





Die Bundesregierung hält es nicht für nötig, Laserdrucker zur Gesundheitsvorsorge strenger zu regulieren. "In der Öffentlichkeit wird alle paar Jahre vereinzelt gemutmaßt, von den Emissionen aus Laserdruckern gingen große Gefahren aus", schreibt das federführende Bundesumweltministerium in einer jetzt veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke. Dies entspreche aber nicht dem Stand der Forschung.

Es gebe inzwischen eine "Vielzahl von soliden, wissenschaftlichen Untersuchungen" zu den Emissionen von Laserdruckern, deren Zusammensetzung und ihren "potenziellen gesundheitlichen Wirkungen", führt die Regierung aus. Auch die Innenraumlufthygiene-Kommission beim Umweltbundesamt (UBA) habe sich regelmäßig mit Forschungsergebnissen zu diesem Bereich befasst, zuletzt 2017. Demnach seien Laserdrucker "eine von vielen Quellen für Innenraumluftbelastungen". Sie stellten jedoch "keine spezifische Gesundheitsgefahr dar".

Allgemeiner Staubgrenzwert

Diese Einschätzung teile auch die für die Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz zuständige Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), heißt es in der Antwort. Bei den Emissionen aus Laserdruckern und Kopiergeräten handelt es sich demnach "um komplexe Gemische aus flüchtigen Verbindungen, Flüssigaerosolen und Feststäuben" etwa von Papier, "die generell nur zu einem geringen Anteil Tonerstaub enthalten".

Laut BAuA resultierten daraus allgemein "keine relevanten Risiken, die für eine Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz zu berücksichtigen wären", erläutert das Umweltministerium. Dabei sei für Emissionen aus Laserdruckern und Kopiergeräten der allgemeine Staubgrenzwert von Relevanz. Dieser werde an Büroarbeitsplätzen weit – um etwa Faktor 100 – unterschritten.

Ultrafeine Partikel

Am 25. August 2016 hatte die Regierung in einer Mitteilung unter der Überschrift "Luftverschmutzung macht krank" dagegen noch Alarm geschlagen. Feinstaubemissionen könnten erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit haben, hatte es darin geheißen. Die Exekutive und das Umweltbundesamt (UBA) stuften das Phänomen daher allgemein als gefährlich ein.

Besonders bedenklich seien ultrafeine Partikel (UFP), die von der Lunge ins Blut aufgenommen werden könnten, lautete der Tenor damals in weiteren offiziellen Einschätzungen. Es sei möglich, dass sie "Thrombosen, Lungenkrebs, Asthma und viele weitere Krankheiten auslösen sowie sich auf das Herz-Kreislauf-System auswirken", schreibt die Linke. Als Quelle von UFP in Innenräumen habe das UBA unter anderem Drucker ausgemacht und "die Vermeidung von Exposition am Arbeitsplatz, auch durch technische Mittel, sowie von Quellen im Innenraum" empfohlen.

Grenzwerte für ultrafeine Partikel

Pro ausgedruckter Seite habe das Bundesamt für Materialforschung bis zu 7,6 Milliarden Ultrafeinstaubpartikel gemessen, gibt die Oppositionsfraktion zu bedenken. Die Bundesregierung habe die Gefährlichkeit von Feinstaubemissionen aus Laserdruckern etwa in der Arbeitsstättenverordnung von 2018 anerkannt, aber bislang keine Grenzwerte für UFP festgelegt. Es gebe viele Studien, die die gesundheitsschädigende Wirkung der Partikel belegten. So hatte auch das Bundesinstitut für Risikobewertung schon 2008 auf mögliche Risiken durch Druckeremissionen verwiesen.

Die Linke erachtet es daher als unbedingt erforderlich, dass die Bundesregierung entsprechend dem Vorsorgeprinzip Grenzwerte für UFP einführt und damit die Gesundheit von Menschen schützt, die einen Büroarbeitsplatz haben. Dabei gehe es nicht zuletzt um Mitarbeiter bundeseigener Behörden.

Keine Empfehlungen und keine weiteren Studien

Die zitierte Mitteilung des Bundespresseamtes sei "fehlerhaft" gewesen und "kurz nach dem Erscheinen berichtigt" worden, hält die Exekutive dagegen. Deshalb habe man keine Maßnahmen ergriffen und halte es auch aktuell nicht für nötig, etwa Grenzwerte für Innenräume allgemein aufzustellen. Zusätzliche Aufschlüsse erhoffe man sich von einer vom UBA zwischen 2016 und März 2020 veröffentlichten Untersuchung zu UFP in der Umgebungsluft, die voraussichtlich im Februar 2021 veröffentlicht werde. Weitere Studien seien nicht geplant.

Zum Einsatz von Drucktechnologien will die Regierung laut dem Bescheid "keine Empfehlung" abgeben. In den Ministerien und nachgeordneten Behörden sowie Institutionen seien "Laser-, Tintenstrahl- und 3D-Drucker" in Betrieb. Man nutze Geräte, "die möglichst energiesparend, kosteneffizient und emissionsarm sind". Dazu gebe es auch Hinweise wie ein Merkblatt zu "Tonerstaub und Emissionen von Druckern und Kopierern am Arbeitsplatz" der BAuA.
(bme)



Quelle: https://heise.de/-4938175

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