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Zum Ende der Seite springen Gerichtsurteil: Meta muss 30 Millionen Euro an Deutsche Telekom zahlen
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Gerichtsurteil: Meta muss 30 Millionen Euro an Deutsche Telekom zahlen Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Gerichtsurteil:
Meta muss 30 Millionen Euro an Deutsche Telekom zahlen

Ein Meta-Tochterunternehmen ist zur Zahlung von 30 Millionen Euro an die Deutsche Telekom verurteilt worden. Es geht um Facebook, Instagram und Whatsapp.
11. Februar 2026 um 12:33 Uhr / Ingo Pakalski


Die Meta-Tochter Edge Network Services hat auch im Berufungsverfahren vor Gericht verloren. Der 6. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf entschied, dass die Deutsche Telekom berechtigterweise auf eine Zahlung von mehr als 30 Millionen Euro für erbrachte Leistungen bestehen darf.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf schloss sich damit der Rechtsauffassung des Landgerichts Köln an. Dieses entschied vor knapp zwei Jahren, dass die Meta-Tochter an die Telekom mehr als 20 Millionen Euro zahlen muss, weil das Unternehmen trotz einer Vertragskündigung weiterhin Daten durch die Netze der Telekom geleitet hatte (Az.: 33 O 178/23).

Gegen diese Entscheidung ging Edge Network Services in Berufung. Das Oberlandesgericht Düsseldorf erhöhte die Zahlung auf über 30 Millionen Euro mit der Begründung, dass sich der Zeitraum verlängert habe, in der Meta weiterhin Daten über die Telekomnetze geleitet habe. Es geht dabei um einen Zeitraum bis zum 11. August 2024.


Darum geht es

Die Deutsche Telekom macht gegenüber der Meta-Tochter für eine Dauer von über drei Jahren Vergütungsansprüche in Millionenhöhe geltend. Diese Ansprüche beziehen sich auf von der Telekom erbrachte Leistungen im Zusammenhang mit dem Austausch von IP-Datenverkehr zwischen den Netzwerken, der bei der Nutzung der Meta-Anwendungen Facebook, Instagram und Whatsapp anfällt.

Im Frühjahr 2010 schloss Edge Network Services einen Vertrag mit der Deutschen Telekom, wonach für IP-Transit im Netz der Telekom bezahlt wird. Dazu stellte die Telekom zuletzt an sieben Standorten 24 Private Interconnects mit 50 Ports und 5.000 GBit/s Datenrate zur ausschließlichen Nutzung der Meta-Dienste Facebook, Instagram und Whatsapp bereit.


Meta kündigt Vertrag und leitet Daten trotzdem weiter

Für diese Leistung bezahlte die Meta-Tochter ein bandbreitenabhängiges Entgelt von zuletzt rund 5,8 Millionen Euro im Jahr. Zehn Jahre später verlangte Meta in Vertragsverhandlungen einen Preisnachlass von bis zu 40 Prozent. Die Telekom wollte jedoch höchstens 16 Prozent Rabatt gewähren.

Da sich beide Unternehmen nicht auf einen neuen Vertrag einigen konnten, gab es von Meta eine Kündigung zum 1. März 2021. Die Telekom bestätigte die Kündigung sogar, bot aber "zum Vorteil von Verbrauchern und der Gesellschaft im Allgemeinen" an, die Ports weiter offenzuhalten, bis eine neue Vereinbarung getroffen ist. Dazu kam es dann nie.

Stattdessen leitete Meta weiterhin seine Daten in das Telekomnetz. Das kritisierten beide Gerichte scharf und betonen, dass dadurch ein neuer entgeltlicher Vertrag durch schlüssiges Verhalten zustande gekommen sei. Es sei unerheblich, dass Meta immer wieder darauf verwiesen habe, dass kein neuer Vertrag gewollt sei. Denn durch das tatsächliche Verhalten der Meta-Tochter sei das genaue Gegenteil gemacht worden.


Gericht sieht keinen Marktmissbrauch

In dem Rechtsstreit werfen sich beide Unternehmen vor, die jeweilige marktbeherrschende Stellung kartellrechtswidrig missbraucht zu haben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf sieht in dem Verhalten der Deutschen Telekom keinen kartellrechtswidrigen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.

Die Meta-Tochter verfüge über eine "erhebliche Gegenmacht", womit ein "Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung im vorliegenden Fall" ausgeschlossen werden könne. Laut Gericht war es der Meta-Tocher durchaus möglich, die angebotenen Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen. Das habe die spätere Entwicklung des Falls gezeigt, so die Richter.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf ließ keine Revision zu. Die Meta-Tochter kann allerdings Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof binnen eines Monats ab Zustellung des Urteils erheben (Az.: VI-6 U 3/24).

quelle: golem.de

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