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OLG Dresden: Metas Datensammlung illegal, keine Revision zum BGH |
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OLG Dresden: Metas Datensammlung illegal, keine Revision zum BGH
Metas Datensammlung auf Drittwebseiten ist illegal - in Deutschland erstmals rechtskräftig entschieden. Das OLG Dresden lässt Meta nicht zum Bundesgerichtshof.
Meta Platforms muss vier sächsischen Instagram- oder Facebook-Nutzern je 1500 Euro Schadenersatz zahlen, weil der Datenkonzern über zahllose Webseiten und Apps Dritter rechtswidrig personenbezogene Daten sammelt. Das hat das Oberlandesgericht Dresden am Dienstag in vier parallelen Verfahren entschieden (u.a. Az 4 U 292/25, der Redaktion vorliegend). Es sind die ersten rechtskräftigen Entscheidungen dieser Art in Deutschland. In Österreich gibt es bereits eine einschlägige Erkenntnis des dortigen Obersten Gerichtshofs (OGH) gegen Metas personalisierte Werbung und Datensammlung auf Drittseiten.
Dafür setzt Meta weltweit seine sogenannten Meta Business Tools ein. Doch das OLG untersagt Meta ab sofort, auf Drittseiten und -apps Daten über die Kläger zu sammeln. Die vier Urteile berufen sich auf das deutsche Persönlichkeitsrecht in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU sowie einschlägige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Besonders übel für Metas Position ist, dass das OLG die Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ausschließt, weil die rechtliche Lage so deutlich sei. Zwar haben deutsche Landgerichte unterschiedlich geurteilt – nicht zuletzt musste das OLG das im Sinne Metas ergangene Urteil des Landgerichts Dresden, Az 3 O 2035/23, umkehren –, aber unter deutschen Obergerichten (!) gibt es keine zwei Rechtsmeinungen zu der Sache. Unterschiede gäbe es allenfalls bei Sachverhalten, mit denen sich der BGH aber nicht zu befassen hat.
Juristisch hält der 4. Senat des OLG Dresden die Sache für ausjudiziert. Dazu verweist es sowohl auf EuGH-Entscheidungen als auch auf ein konkretes Urteil des OLG München (Az 14 U 1068/25e – nicht veröffentlicht, aber der Redaktion vorliegend). Der 14. Senat des OLG München hat im Dezember einer Bayerin aufgrund der Datenernte der Meta Business Tools lediglich 750 Euro zugesprochen und die Revision zum BGH zugelassen, wovon Meta auch Gebrauch gemacht hat.
Schadenersatz im Mittelfeld
Die Dresdner gehen mit ihrem Urteil (Az 4 U 292/25) also einen Schritt weiter. Dem typischen Internetnutzer mit Meta-Konto stehen demnach 1500 Euro zu, und Meta darf nicht zum BGH.
Update
05.02.2026, 07:33 Uhr
Theoretisch kann Meta Platforms versuchen, den Ausschluss der Revision beim BGH mittels Nichtzulassungsbeschwerde zu bekämpfen. Wahrscheinlich ist der Beschwerdewert dafür jedoch zu gering. Das OLG Dresden hat den Streitwert mit 9.000 Euro festgesetzt. Das bindet zwar den BGH bei der Bemessung des Beschwerdewerts nicht, doch orientiert er sich in der Regel am Streitwert, insbesondere, wenn die Partei im bisherigen Verfahren dessen Höhe hingenommen hat.
Solche Nichtzulassungsbeschwerden machen den Löwenanteil aller BGH-Verfahren aus, sind aber selten erfolgreich. Allerdings wird sich der BGH mit Metas Revisionen gegen das erwähnte (und einige weitere, parallele) Münchner Urteile befassen.
Inzwischen dürften um die zehntausend Klagen deutscher Internetnutzer wegen Datenschutzverstößen gegen Meta Platforms anhängig sein. Federführend ist die Berliner Kanzlei BK Baumeister & Kollegen, die mehr als 7000 rechtsschutzversicherte Kläger vertritt, vor allen 120 Landgerichten. Weniger als die Hälfte dieser Fälle ist in erster Instanz entschieden, davon sind etwa 60 Prozent gegen Meta ergangen, etwa 40 Prozent für Meta.
Nicht so in Sachsen und Sachsen-Anhalt: Dort haben die Landgerichte bislang für Meta geurteilt, mit der berühmt gewordenen Ausnahme des LG Leipzig.
Es hat im Juli eine „Mindestentschädigung von 5000 Euro (für) die allgemeine Betroffenheit (eines) aufmerksamen und verständigen 'Durchschnitts'-Betroffenen” Facebook-Nutzers verhängt (nicht rechtskräftig).
Lawinengefahr
Rechtsanwalt Max Baumeister geht davon aus, dass sächsische Landgerichte ihre Spruchpraxis nun ändern werden. In Leipzig gibt es fortan vielleicht geringeren Schadenersatz, aber Metas Karten vor den Landgerichten des Freistaats sind schlecht geworden. Die Wende habe sich schon in der mündlichen Verhandlung Anfang Dezember gezeigt: „Die Richter haben Metas Anwälte wirklich in die Zange genommen”, sagte Baumeister zu heise online. In naher Zukunft dürften das OLG Naumburg in Sachsen-Anhalt sowie ein anderer Münchner OLG-Senat urteilen.
Folgen sie den Dresdner Kollegen, dürfte das eine Lawine neuer Klagen und Urteile gegen Meta auslösen. Nicht zuletzt gehen dann jenen Rechtsschutzversicherungen, die die Kostendeckung für Klagen gegen Meta bislang ablehnen, die Argumente aus.
heise online hat Meta gefragt, wie es nach der österreichischen OGH-Erkenntnis seine Geschäftspraxis dort geändert hat, und ob Meta angesichts des Dresdner Urteils die Business Tools im Europäischen Wirtschaftsraum oder auch nur in Deutschland anpassen wird.
Update
05.02.2026, 10:31 Uhr
Konkrete Antworten darauf zu geben, lehnt Meta Platforms ab. Es ist mit der Dresdner Entscheidung nicht einverstanden und meint weiterhin, alle Gesetze einzuhalten. Weitere Schritte werden erst erwogen.
(ds)
Quelle: heise.de
PS: WIESO kommt so ein Urteil erst jetzt? Hätte schon vor 20 Jahren ergehen müssen, hätten unsere PolitGIERigen nicht so elementar versagt!!!
"... Meta Platforms ... und meint weiterhin, alle Gesetze einzuhalten."
Alleine für diese drecksfreche Lüge gehören die geteert & gefedert...
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Angeblich geht es ja nur um "fb Nutzer"...
Auch wenn man fb nicht nutzt wird man ausspioniert und die eigenen Daten missbraucht!!
https://www.heise.de/forum/heise-online/...-45970122/show/
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