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Vorratsdatenspeicherung als „Juristenfolklore“



Internet
Bildquelle: Leon Seibert, thx!, Lizenz
Vorratsdatenspeicherung als „Juristenfolklore“


Wegen Missbrauchspotenzialen und diverser Unzulänglichkeiten habe die Vorratsdatenspeicherung weiterhin keine Aussicht auf Bestand.


Der Beitrag stellt eine zitierende Kurz-Fassung der Stellungnahme von Dipl.-Inform. Hadmut Danisch als Sachverständiger zur Anhörung eines erneuten Antrages zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 11. Oktober 2023 dar. Der Autor sieht in Abstimmung den Beitrag seitens unserer Redaktion über sein Sachgutachten (bzw. die gekürzte Wiedergabe) über die Zitate als – wie üblich und rechtlich möglich – zitierfähig an.

Die Redaktion dokumentiert bzw. geht auf die Inhalte seines Sachgutachtens ein, da er als Diplom-Informatiker gute Vorschläge zur Datenspeicherung macht, z.B. dass ein Vieraugenprinzip von Staatsanwalt und Richter bei Datenabfragen gelten sollten oder, dass die Daten von den Providern nur an die Judikative und nicht an die Executive, also nicht an die Polizei, herausgeben werden sollten – doch dazu ausführlich in unserem Beitrag seitens der Redaktion Tarnkappe mit den einzelnen Zitaten, Berichten und Auffassungen aus dem Original-Gutachten von Hartmut Danisch, der 2009 leitend für die Aufsicht über die damals neu eingeführte (aber rechtlich entsprechend kritisch gewürdigte) Vorratsdatenspeicherung und sonstige Beauskunftung sowie für die Eingangsprüfung der Auskunftsersuchen zuständig war und ca. 2.000 Anfragen in diesem Jahr bearbeitete.


Erfahrung mit Auskunftsersuchen

Hartmut Danisch leitet in seinem Sachgutachten zur Vorratsdatenspeicherung ein: „Ich war als der Informatiker in der Rechtsabteilung eines großen Telefon- und Internet- Providers in Deutschland über das Jahr 2009 – nicht in meiner eigentlichen Tätigkeit, sondern als Vertretung eines langer erkrankten Kollegen – leitend für die Aufsicht über die damals neu eingeführte Vorratsdatenspeicherung und sonstige Beauskunftung und für die Eingangsprüfung der Auskunftsersuchen zuständig, und habe in dieser Zeit eine Grössenordnung von ungefähr 2.000 Fallen bearbeitet.

Ganz grob und aus der lange zurückliegenden Erinnerung geschätzt wurde

- ein Drittel der Anfragen als ungerechtfertigt, unverhältnismäßig, sach- oder rechtsfehlerhaft, oder sogar missbräuchlich und zweckfremd (dazu später mehr),
- mindestens ein weiteres Drittel als entweder fragwürdig oder mangels Begleitinformation als nicht einzuordnen,
- höchstens ein Drittel, eher weniger, als für mich rechtlich nachvollziehbar, verfassungsrechtlich haltbar und begründet

einstufen.

Es gab jedoch einige Fälle schwerer und schwerster Kriminalität, die durch – und den Umständen nach oft nur durch – die Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt oder in denen wohl sogar Menschenleben hätten gerettet werden können.“

Als Beispiel benennt Danisch: „In einem Fall war morgens ein Kind ermordet und tot aufgefunden worden. Nach der Sachlage, der Art der Tötung und anderen Erkenntnissen ergab sich der äußerst drin­gende Verdacht, dass es sich beim Täter um einen Berufsverbrecher handelte, der an diesem Tag unterwegs war, um mehrere Kinder zu töten. Es waren eine Reihe drin­gendster Auskunftsersuchen zu beantworten, um sowohl den Vorfall aufzuklären, als auch die noch gefährdeten Kinder ausfindig zu machen und in Sicherheit zu bringen.“

Der Sachgutachter berichtet noch von einem weiteren Fall: „In einem anderen Fall hatte jemand in einem Forum anonym/pseudonym äußerste und ausfällige Wut über eine örtliche Filiale eines Unternehmens geäußert, dass er im Besitz einer Bombe sei und jetzt sofort losfahre, um die da alle in die Luft zu sprengen. Leser des Forums hatten direkt die Polizei alarmiert, welche sofort mit Blaulicht und mehreren Fahrzeugen zur Filiale eilte. Der Administrator des Forums hatte dazu die IP-Adresse mitgeteilt, zu der das Polizeipräsidium telefonisch bei mir anfragte und mich in einer Dreierkonferenz zum Einsatzleiter im Fahrzeug durchschaltete, um die Be­auskunftung schnellstmöglich zu erteilen. Name und Anschrift wurden von mir beaus­kunftet.

Das Präsidium lieferte dazu aus der Halterabfrage die Fahrzeugbeschreibung und die Erkenntnis, dass der Täter nach seinem Wohnort vermutlich dieselbe Haupt­straße benutze, auf der auch die Polizei zur Filiale unterwegs war. Tatsächlich wurde dann – live am Telefon mitgehört – auf dieser Straße das Fahrzeug des Täters ent­deckt, abgedrängt, zum Halten gebracht, der Täter überwältigt und festgenommen. Im Fahrzeug wurde ein mutmaßlicher Sprengkörper gefunden. Ob echt oder Attrappe ha­be ich nicht mehr erfahren, weil die Polizei dann auflegte um das Bombenkommando zu rufen.“

Dazu seien einige wenige weitere Fälle angekündigter erweiterter Suizide gekommen. Er weise aber darauf hin, dass dies Einzelfälle waren und kein durchgängiges Muster darstellen, deshalb nicht ohne weiteres geeignet seien, die Bedingungen des EuGH, die so eine Speicherung rechtfertigten, zu erfüllen.


...


Insuffizienz und personelle Unzulänglichkeiten bei den Staatsgewalten

Hadmut Danisch ist überzeugt: Der Staat türme einen immer größeren Stapel an Anforderungen, Pflichten, Berichts-zwängen, Formalismen auf, die immer schwieriger zu erfüllen sind, und die Unterneh­men vor immer größere Aufgaben, Probleme und Kosten stellen.

Dabei sei es als symptomatisch zu beobachten, dass vor allem der Gesetzgeber sein Han­deln selbst immer weniger verstehe, und immer mehr davon auf andere, auf die Judi­kative, die Exekutive, die Privatwirtschaft, die Bürger abwälze – obwohl unserer Staats­konstruktion von Demokratie wegen die Pflicht innewohnt, dass der Gesetzgeber alle wesentlichen Entscheidungen selbst treffen müsse. Er zieht dazu ein Fazit: „In einem demokratischen Staat ist der Gesetzgeber ein Macher. In dieser Bundesre­publik ist der Gesetzgeber ein Wünscher und Verlanger“.


...


Fazit: Auf absehbare Zeit keine Aussicht auf Bestand: Es gehe um „die Verfolgung politisch Andersdenkender“

Es gäbe zwar gute tatsächliche Gründe für eine Vorratsdatenspeicherung zur Verfolgung und Abwehr schwerster Straftaten.

Die Begründung der Einführung einer Vorratsdatenspeicherung über den bloßen Vorwand und moralischen Hebel des Schutzes der Kinder wecke den starken Verdacht, dass man trotz unserer Demokratie vielmehr politisch Andersdenkende verfolgen wolle:

„Es ist aber sehr zweifelhaft, ob schon der reine Konsum und Besitz von Kinderpornographie die vom EuGH aufgestellte Schwelle der Bedrohung für die Gesellschaft erreicht, wie im Bundestagsauschuss „Recht“ gemäß dem dort vorliegenden Antrag angefragt wird.
Es bestehen außerdem schwere Zweifel daran, dass der Schutz der Kinder der wahre Grund für einen erneuten Antrag der Vorratsdatenspeicherung ist. Ich halte das für einen bloßen Vorwand, der als moralischer Hebel verhindern soll, dass man noch dagegen (gegen die Vorratsdatenspeicherung) sein könnte.
Es wird der starke Verdacht geweckt, dass es auch hier um die Verfolgung politisch Andersdenkender geht!Schon deshalb wäre die Vorratsdatenspeicherung abzulehnen.“


Dieser Staat sei nach Ansicht des Sachverständigen in seinem derzeitigen Zustand in allen drei Staatsgewalten mei­lenweit davon entfernt, die vom EuGH geforderten rechtsstaatlichen Qualitäten und Garantien aufzubringen.

Diplom-Informatiker und referierender Sachverständiger für den Bundestag Hardmut Danisch resümiert zur Vorratsdatenspeicherung: „Keine der drei Staatsgewalten ist auch nur annähernd in einem Zustand, der eine Vorratsdatenspeicherung tragen und rechtfertigen könnte. Angesichts der massiven Mängel und des aufgedeckten strukturellen Miss­brauchspotenzial dürfte eine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland auf absehbare Zeit keine Aussicht auf Bestand vor dem EuGH haben.“



Quelle: Tarnkappe . info


Der gesamte Artikel.


PS: Der Minister Buschmann wird mir immer symphatischer. Macht was seine Aufgaben sind und zwängt sich nicht in die Medien/den Vordergrund. Dagegen macht Ministerin Faeser genauso einen Unfug wie auch schon die anderen [abgelösten] Fehlbesetzungen!!

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