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Zum Ende der Seite springen FIFA/TUI Cruises: Rechtsstreit über Free-TV auf Kreuzfahrtschiffen beigelegt
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 FIFA/TUI Cruises: Rechtsstreit über Free-TV auf Kreuzfahrtschiffen beigelegt Muad'Dib 11.06.2021 11:49

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großes Grinsen FIFA/TUI Cruises: Rechtsstreit über Free-TV auf Kreuzfahrtschiffen beigelegt Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Der seit dem 1. Juli 2020 bei der Urheberstreitkammer des Landgerichts Hamburg anhängige Rechtsstreit zwischen der FIFA und TUI Cruises ist durch einen Vergleich, dessen Feststellung die Parteien übereinstimmend bei Gericht beantragt haben, beendet worden. Das gab der FIFA Verband am 9. Juni bekannt.

Die FIFA hatte gegen TUI Cruises Klage erhoben, nachdem TUI Cruises die von ARD und ZDF ausgestrahlten Live-Übertragungen von Spielen der Fußball-Weltmeisterschaft 2018 und der Frauen Weltmeisterschaft 2019 auf Kreuzfahrtschiffen in internationalen Gewässern empfangen und genutzt hatte. Einen Lizenzvertrag mit der von der FIFA beauftragten Rechteagentur hatte TUI Cruises hierfür nicht abgeschlossen.

Nachdem die Urheberstreitkammer in der mündlichen Verhandlung am 15. April 2021 zu erkennen gegeben hatte, dass TUI Cruises bei der Weiterleitung des frei empfangenen Programms von ARD und ZDF auf ihren Schiffen die der FIFA zustehenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den Bildtonaufnahmen des sog. Basissignals zu respektieren hat, waren die streitigen Rechtsfragen zwischen diesen Parteien geklärt.

In dem daraufhin geschlossenen Vergleich erkennt TUI Cruises die urheberrechtlichen Rechte der FIFA an dem von der FIFA produzierten und an internationale TV-Sender lizenzierten Basissignal an. TUI Cruises verpflichtet sich gegenüber der FIFA ferner, in Zukunft das FIFA-Basissignal (auch wenn es von ARD/ZDF empfangen wird) auf ihren Schiffen weder im Bord-TV noch in Gastronomie- und Unterhaltsbereichen zu nutzen, ohne zuvor eine Lizenz von der FIFA oder ihrem offiziellen Lizenzpartner für die In-Ship-Rechte erworben zu haben.


Quelle: infosat

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