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Freemium-Apps dürfen nicht als „gratis“ beworben werden |
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Freemium-Apps dürfen nicht als „gratis“ beworben werden
von Gabriele Fischl 03.02.2015
Apple, Google und Amazon haben sich mit europäischen Behörden auf eine deutlichere Kennzeichnung von In-App-Käufen in sogenannten Freemium-Apps geeinigt. Diese Apps dürfen künftig nicht mehr als „gratis“ beworben werden.
Man kann die Apps kostenlos herunterladen und oft auch gratis nutzen. Doch um etwa in einem Spiel schneller voranzukommen oder bessere Gegenstände zu erhalten, wird schnell echtes Geld fällig. Auf dieses Konzept setzen sogenannte Freemium-Apps. Die italienische Kartellbehörde hat seit vergangenem Frühjahr die Praxis in App Stores untersucht, Titel als „kostenlos“ anzupreisen, die durch In-App-Käufe später doch Kosten verursachen können. Im Mittelpunkt der Untersuchung standen die App Stores von Apple, Google und Amazon sowie der Spielehersteller Gameloft, der zahlreiche Freemium-Titel betreibt.
Jetzt haben die Unternehmen mit den italienischen Behörden eine Einigung erzielt, die in allen EU-Ländern gelten soll, wie das Wall Street Journal berichtet. Demnach dürfen Freemium-Apps nicht mehr als „gratis“ bezeichnet werden. Außerdem müssen In-App-Käufe deutlicher gekennzeichnet werden, um eine mögliche Täuschung der Kunden zu vermeiden. Auch in der Beschreibung der App soll bereits klar darauf hingewiesen werden, dass zusätzliche Kosten anfallen können.
Apple und Google haben schon im vergangenen Jahr auf die laufenden Untersuchungen reagiert und auf „Gratis“-Schaltflächen bei Apps verzichtet, die In-App-Käufe anbieten. Bei Apple muss man jetzt beispielsweise auf das Wort „Laden“ tippen, um eine Freemium-App herunterzuladen, im App Store in den USA heißt die Schaltfläche statt „Free“ nun „Get“. In den App-Charts gibt es aber weiterhin die Unterscheidung zwischen „Bezahl“- und „Gratis“-Apps. Es ist nicht klar, ob dies auch beanstandet wird.
Die Untersuchung der italienischen Wettbewerbshüter war eng mit der EU-Kommission abgestimmt, so dass die jetzt erzielte Einigung EU-weit gültig ist. Die Firmen sollen die nötigen Änderungen innerhalb der nächsten 60 Tage umsetzen. Andernfalls drohen Geldstrafen von jeweils bis zu 5 Millionen Euro.
Quelle: connect.de
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Der frühe Vogel trinkt 'n Korn???
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08.02.2015 16:13 |
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