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Sky-Kündigungsbutton: Gericht stoppt Trickserei des Pay-TV-Riesen
Falsche Buttons, versteckte Formulare und unzulässige Pflichtfelder: Sky torpediert weiterhin die Kündigung per Klick. Das Landgericht München beendete die Trickserei im vierten Prozess. Genervte Abonnenten erhalten dadurch ein starkes Sonderrecht.
Nadine Dressler,
17.07.2026 17:57 Uhr


Sky verliert vierten Prozess um Kündigung

Der Pay-TV-Anbieter Sky ist erneut vor Gericht gescheitert. Das Landgericht München I untersagte auch die jüngste Gestaltung des Kündigungsprozesses auf der Website. Nach mehreren Niederlagen hält das Unternehmen weiterhin an einer aus Sicht der Richter rechtswidrigen Umsetzung fest. Das Design führe Nutzer in die Irre.

Grundlage des Streits ist eine seit Juli 2022 geltende Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch. Paragraf 312k BGB schreibt vor, dass online geschlossene Verträge ebenso einfach elektronisch kündbar sein müssen. Zuvor konnten Anbieter Vertragsabschlüsse mit wenigen Klicks ermöglichen, Kündigungen jedoch erschweren.


Verwirrspiel mit zwei Schaltflächen

Wie die Verbraucherzentrale berichtet, setzte Sky zuletzt auf zwei unterschiedliche Schaltflächen. Der Button "Abo beenden" führte zum Kündigungsformular, während "Infos zur Kündigung" lediglich Kontaktmöglichkeiten wie Telefon oder Chat anbot.

Ein gesetzlich vorgeschriebener Hinweis auf die einfache elektronische Kündigung fehlte auf der Unterseite. Beschwerden zufolge war der Kündigungsweg schwer auffindbar. Das Landgericht München I sah darin eine Irreführung. Bereits die unterschiedliche Bezeichnung der Schaltflächen könne Verbraucher verwirren.

Zudem beanstandete das Gericht, dass Sky bei einer ordentlichen Kündigung einen Kündigungsgrund als Pflichtangabe verlangte. Das Formular war erst nach mehreren Schritten vollständig sichtbar. Auch dies verstoße gegen die gesetzlichen Vorgaben, wonach der Kündigungsbutton jederzeit leicht erreichbar sein muss.

Zitat:
Sobald das Urteil rechtskräftig ist, muss Sky die Darstellung überarbeiten, um den rechtlichen Vorgaben nachzukommen. Mit dieser gerichtlichen Entscheidung wird ein weiteres Mal deutlich, dass beim Kündigungsbutton häufig noch Nachholbedarf besteht. Hürden müssen abgebaut und die gesetzlichen Vorgaben sauber umgesetzt werden, um Verbraucher:innen Kündigungen genau so einfach zu machen wie Vertragsabschlüsse.
---Alina Baumann, Juristin der Verbraucherzentrale NRW



Folgen der ständigen Missachtung

Erfüllen Anbieter die gesetzlichen Anforderungen nicht, können Kunden ihre Verträge jederzeit außerordentlich kündigen. Das Urteil verpflichtet Sky, die Benutzeroberfläche erneut anzupassen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

vollständiger Text >>>quelle: winfuture.de

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Ja....und?

Bei 1&1 ist es noch viel schlimmer!!!
Man hat ein Abo online abgeschlossen und wird bei der Kündigungsabsicht "vorgemerkt", soll dann eine Telefonnummer anrufen und sich noch mals bekloppterweise "authentifizieren" ....


FUCK THEM!!!!

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es gibt auch fälle, da wurde kein vertrag geschlossen - weder mündlich noch schriftlich - und trotzdem ist man "glücklicher" kunde

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