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Abmahnfalle 2025: Diese Games führen zur Abmahnung durch RKA Rechtsanwälte

14.04.2025 von Antonia Frank
Abmahnfalle 2025: RKA Rechtsanwälte mahnt 2025 erneut Gamer wegen Filesharing ab. Betroffen sind Spiele wie S.T.A.L.K.E.R. 2 und viele mehr.

Zitat:

Inhalt

  • Abmahnfalle 2025: RKA Rechtsanwälte greifen erneut durch
  • Volle Kostenkontrolle mit einem Pauschalhonorar
  • Diese Games führen derzeit zur Abmahnung
  • Vertretene Rechteinhaber: Wer steckt hinter den Forderungen?
  • Aktuelle Abmahnwelle trifft Gamer: PLAION GmbH im Mittelpunkt
  • Die rechtliche Grundlage: Wann wird Filesharing zur Urheberrechtsverletzung?
  • Abmahnfalle 2025: Behalte die Kosten im Griff!
  • Kritikpunkte und rechtliche Einschätzung
  • Abmahnfalle 2025: Empfehlungen für Betroffene
  • Fazit: RKA Rechtsanwälte bleibt aktiv – aber Betroffene haben Rechte




Die Abmahnfalle 2025 schnappt gnadenlos zu – und wieder stehen Gamer im Visier. Die zu den aktivsten Kanzleien im Bereich Filesharing-Abmahnungen zählende Kanzlei RKA Rechtsanwälte verschickt auch in diesem Jahr Abmahnungen wegen angeblichen Filesharings. Besonders betroffen sind Nutzer von Peer-to-Peer-Netzwerken wie BitTorrent, die aktuelle Blockbuster-Titel wie S.T.A.L.K.E.R. 2: Heart of Chornobyl geteilt haben sollen. Im Hintergrund agieren bekannte Publisher wie PLAION. Sie tun dies mit Unterstützung der Hamburger Kanzlei, die für die rigorose Durchsetzung von Urheberrechten bekannt ist. Doch wie real ist die Gefahr, was sind die Folgen – und wie lässt sich angemessen reagieren?


Abmahnfalle 2025: RKA Rechtsanwälte greifen erneut durch

Filesharing-Abmahnungen sind zurück auf der großen Bühne – und das mit Nachdruck. Die Kanzlei RKA Rechtsanwälte verschickt auch 2025 wieder massenhaft Schreiben an angebliche Urheberrechtsverletzer. Im Fadenkreuz stehen dabei Gamer, die sich in Peer-to-Peer-Netzwerken tummeln. Besonders betroffen: Top-Titel wie S.T.A.L.K.E.R. 2: Heart of Chornobyl. Was steckt hinter der aktuellen Abmahnwelle? Wer zieht im Hintergrund die Fäden – und wie sollten Abgemahnte reagieren? Wir geben einen Überblick über die Faktenlage, die Risiken und die besten Strategien zur Gegenwehr.


Diese Games führen derzeit zur Abmahnung

Die folgenden Titel stehen derzeit im Mittelpunkt der Abmahnungen durch RKA Rechtsanwälte:​

  • S.T.A.L.K.E.R. 2: Heart of Chornobyl?
  • Payday 3?
  • Nobody Wants to Die?
  • Metro Exodus?
  • Dead Island 2?
  • Saints Row?


Diese Spiele sind häufig in den Abmahnungen genannt. Man wirft den Empfängern dabei vor, die genannten Titel über ihren Internetanschluss öffentlich zugänglich und damit eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben. Die Forderungen umfassen in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung eines Vergleichsbetrags von etwa 2.200 Euro sowie eine Löschung der betreffenden Dateien. Update: Abmahnungen des Spiels Payday 3 sind möglich, obwohl es bislang gar keine Version gibt, die ohne ein funktionierendes Steam- als auch Microsoft-Konto gestartet werden kann. Der Einzelspielermodus von Payday 3 ist zudem stark eingeschränkt. Doch selbst wenn die Version nicht lauffähig wäre, dürfte man den fehlerhaften „Crack“ nicht weiterverbreiten. Das gilt auch für frühere Versionen von Payday 3, die aufgrund der zwischenzeitlich veröffentlichten Updates heute nicht mehr lauffähig sind.


Vertretene Rechteinhaber: Wer steckt hinter den Forderungen?

RKA Rechtsanwälte vertreten eine Reihe von Rechteinhabern aus der Computerspielbranche. Viele Jahre war die Kanzlei vorwiegend für Rechteinhaber wie Techland, TGC, TopWare Entertainment GmbH oder die Just a game GmbH tätig. Aktuell allerdings mahnt sie vor allem für die PLAION GmbH ab:

  • PLAION GmbH?, ehemals Koch Media GmbH
  • Techland Sp. a o.o.
  • TGC – The Games Company Worldwide GmbH?
  • TopWare Entertainment GmbH?
  • Just A Game GmbH?



Aktuelle Abmahnwelle trifft Gamer: PLAION GmbH im Mittelpunkt

Ein Großteil der aktuellen Abmahnungen erfolgt im Auftrag der PLAION GmbH, einem österreichischen Publisher. Wie die Kanzlei Stefan Loebisch informierte, hat die GSC Game World das Computerspiel „S.T.A.L.K.E.R. 2: Heart of Chornobyl“ entwickelt. Jedoch hat die PLAION GmbH von „diesem Unternehmen die ausschließlichen Nutzungs- und Vertriebsrechte erworben“.

Gemäß Rechtsanwalt Andreas Forsthoff verschickte die Kanzlei RKA Rechtsanwälte für die Koch Media GmbH bereits in der Vergangenheit mehrfach Abmahnungen. Dieses Unternehmen heißt seit einer Umfirmierung nunmehr PLAION GmbH. In einer ihnen „vorliegenden Abmahnung von RKA Rechtsanwälte wird wegen der Verletzung der Urheberrechte an dem Computerspiel Payday 3 jedoch ein Pauschalbetrag in Höhe von € 2.200,00 gefordert“. Forsthoff weist darauf hin, dass der Betrag „mehr als eine Verdoppelung im Vergleich zu den früheren Koch Media GmbH Abmahnungen durch RKA Rechtsanwälte“ entspricht.

Betroffene erhalten Schreiben, in denen ihnen vorgeworfen wird, urheberrechtlich geschützte Werke wie „S.T.A.L.K.E.R. 2: Heart of Chornobyl“ oder „Payday 3“ illegal über Tauschbörsen verbreitet zu haben. Die Forderungen umfassen in der Regel:​

  • Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung?
  • Zahlung eines Vergleichsbetrags von etwa 2.200 Euro?
  • Die Löschung der betreffenden Dateien.


Die Abmahnungen basieren auf der Behauptung, dass die genannten Spiele über den Internetanschluss der Betroffenen öffentlich zugänglich gemacht wurden. Damit hätten sie eine Urheberrechtsverletzung begangen.


Die rechtliche Grundlage: Wann wird Filesharing zur Urheberrechtsverletzung?

Die juristische Argumentation basiert auf dem sogenannten „Upload über Tauschbörsen“: In dem Moment, in dem jemand beginnt, ein Werk über ein P2P-Netzwerk herunterzuladen, bietet er dieses – meist unbewusst – auch anderen zum Upload an. Dadurch entsteht ein Ansatzpunkt, der von Abmahnkanzleien intensiv genutzt wird.

Die Ermittlung der IP-Adressen erfolgt durch spezialisierte Anti-Piracy-Dienstleister. Diese dokumentieren den Vorgang und geben die IP an die Rechteinhaber weiter. Durch einen Gerichtsbeschluss wird vom Internet-Provider die Preisgabe der Identität des Anschlussinhabers verlangt – die Basis für die Abmahnung.


Kritikpunkte und rechtliche Einschätzung

Rechtsexperten warnen davor, die vorgefertigten Unterlassungserklärungen ungeprüft zu unterschreiben. Diese seien häufig zu weit gefasst und könnten langfristige rechtliche Verpflichtungen nach sich ziehen. Zudem wird empfohlen, die Abmahnungen auf formale und inhaltliche Fehler zu überprüfen, insbesondere hinsichtlich der IP-Ermittlung und der tatsächlichen Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers.

Die Höhe der geforderten Vergleichsbeträge wird von mehreren Juristen ebenfalls kritisch betrachtet. In vielen Fällen sei eine Reduzierung der Forderung durch anwaltliche Verhandlungen möglich.


Abmahnfalle 2025: Empfehlungen für Betroffene

Sollten Sie eine Abmahnung von RKA Rechtsanwälte erhalten haben, beachten Sie folgende Schritte:​

  • Keine vorschnellen Reaktionen: Unterschreiben Sie nichts und leisten Sie keine Zahlungen, ohne den Fall geprüft zu haben.?
  • ?Fristen einhalten: Trotzdem sollten Sie die in der Abmahnung gesetzten Fristen beachten, um weitere rechtliche Schritte zu vermeiden.?
  • ?Anwaltliche Beratung suchen: Lassen Sie die Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen, der Ihnen bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung und der Verhandlung mit der Gegenseite helfen kann.


Zahlreiche Kanzleien bieten eine kostenlose Ersteinschätzung an und verfügen über Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen von RKA Rechtsanwälte.


Fazit: RKA Rechtsanwälte bleibt aktiv – aber Betroffene haben Rechte

Die Abmahnpraxis von RKA Rechtsanwälte im Auftrag der PLAION GmbH bleibt auch 2025 ein relevantes Thema. Betroffene sollten besonnen reagieren und rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen, um möglicherweise unberechtigte Forderungen abzuwehren oder zumindest zu reduzieren. Ein vorschnelles Handeln kann langfristige rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.​

quelle: tarnkappe.info

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