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Zum Ende der Seite springen Bestandsdaten: Bundespolizei und Zoll sollen auf Passwörter zugreifen dürfen
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verrückt Bestandsdaten: Bundespolizei und Zoll sollen auf Passwörter zugreifen dürfen Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Mit einem "Reparaturgesetz" will das Innenministerium die Regeln zur Bestandsdatenauskunft an Vorgaben aus Karlsruhe anpassen – aber auch ausweiten.




Mitte Juli hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) geurteilt, dass der staatliche Zugriff auf Bestandsdaten wie Name, Anschrift und E-Mail-Adressen von Nutzern begrenzt werden muss. Das Bundesinnenministerium (BMI) hat dazu jetzt einen Referentenentwurf vorgelegt. Damit will es aber nicht nur die Übermittlungsvorschriften für die Dienstanbieter und die Abrufbestimmungen für Sicherheitsbehörden konkretisieren, sondern auch Befugnisse insbesondere der Bundespolizei und von Zollfahndern ausweiten.

Ausgeweitete Bestandsdatenauskunft

Das Vorhaben gilt als eilbedürftig, da aufgrund der Ansage aus Karlsruhe auch der umstrittene Gesetzentwurf zur "Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität" auf Eis liegt. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) weigerte sich Anfang Oktober, die vom Bundestag im Juni beschlossene Initiative zu unterzeichnen. Die Karlsruher Richter hatten geurteilt, dass "eine hinreichend präzise Umgrenzung des Verwendungszwecks" von Bestandsdaten zu gewährleisten sei.

Laut dem "Anti-Hass-Gesetz" müssen Anbieter von Telemediendiensten wie WhatsApp, eBay, Facebook, Google mit Gmail und YouTube, Tinder & Co. sensible Daten von Verdächtigen wie IP-Adressen und – in der Regel verschlüsselt gespeicherte – Passwörter künftig an Sicherheitsbehörden herausgeben. Der Gesetzgeber will damit die Möglichkeiten zur Bestandsdatenauskunft ausdehnen.
Auch Bundespolizei und Zollkriminalamt erhalten Zugriff

Insbesondere das Bundeskriminalamt (BKA) – prinzipiell aber auch andere Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste – könnten so etwa Kennungen, mit denen der Zugriff auf Nutzerkonten, Endgeräte und auf davon räumlich getrennte Speichereinrichtungen etwa in der Cloud geschützt wird, beispielsweise von sozialen Medien, Chatdiensten, Spiele-Apps, Suchmaschinen, Shops und privaten Seiten im Web, Webmail-Diensten, Podcasts und Flirt-Communities abfragen.

Das BMI will diesen breiten Zugang zu Bestandsdaten über den heise online vorliegenden Entwurf für das "Reparaturgesetz" nun auch der Bundespolizei sowie dem Zollkriminalamt und den Zollfahndungsämter eröffnen. Deren Ermittler dürften die begehrten Informationen bislang nur bei Telekommunikationsanbietern erheben, bei Betreibern von Telemedien fehle eine "explizite Befugnisnorm". Diese Lücke werde jetzt "unter gleichzeitiger Anpassung an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts durch die Neufassung geschlossen".
"Konspirative Organisation von Straftaten" übers Internet

...

Passwortherausgabe bleibt unverändert bestehen

Die im Anti-Hass-Gesetz vorgesehene breite Klausel zur Herausgabe von Passwörtern kann laut der Begründung unverändert bleiben. Sie entspreche den BVerfG-Anforderungen. Juristen sehen die Pflicht zur Weitergabe strafrechtlich relevanter Inhalte inklusive IP-Adressen und Portnummern durch Facebook & Co. ans BKA als kritisch an, da diese sich zunächst auf reine Verdachtsfälle beziehe. Die Grünen fordern hier ein zweistufiges Verfahren. Das BMI hat diesen Ansatz nicht aufgegriffen.

Bis Dienstag und so insgesamt nur eine Woche haben Verbände Zeit, den gleichzeitig mit den anderen Ressorts abzustimmenden Entwurf zu kommentieren. Im Rekordtempo soll das Vorhaben noch vor Weihnachten durch den Bundestag und den Bundesrat geschleust werden. Nicht haltbare Bestimmungen aus dem gestoppten Anti-Hass-Gesetz werden dem Plan nach aufgehoben, die überarbeiteten einschlägigen Artikel "erneut eingebracht".

Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz hält es für zweifelhaft, ob das Verfahren so durchgezogen werden kann. Dass das vorgesehene Gesetz diesmal höchstrichterlichen Vorgaben gerecht werde, sei fraglich. Auf jeden Fall komme auf das BKA mit der Meldepflicht durch Betreiber sozialer Netzwerke eine "Denial-of-Service-Attacke" zu. Das ganze Vorgehen der Bundesregierung habe das Potenzial, "den wichtigen Kampf gegen Rechtsextremismus und strafbare Meinungsäußerungen im Internet zu erschweren".
(tiw)


Quelle: https://heise.de/-4973625


PS: Wieder ein Persilschein an der langen SALAMI. unglücklich

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