Muad'Dib
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Himmels-Rasterfahndung: EuGH soll über Fluggastdatenspeicherung entscheiden |
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Das Amtsgericht Köln hat im Streit über das Protokollieren und Auswerten von Fluggastdaten durch das BKA den Europäischen Gerichtshof angerufen.
Seit Mai 2018 sammelt der Staat hierzulande Flugpassagierdaten fünf Jahre lang und gleicht sie mit Sicherheitsdateien ab. Diese umstrittene Praxis wird nun zu einem Fall für den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das Amtsgericht Köln hat den Luxemburger Richtern mit einem Beschluss vom Montag die Frage vorgelegt, ob der damit verknüpfte Eingriff in die Grundrechte der Reisenden mit dem EU-Recht vereinbar ist.
Mehrere Personen wie die niederländische Abgeordnete Kathalijne Buitenweg und aus Deutschland die Netzaktivistin Kübra Gümü_ay sowie die Rechtsanwältin Franziska Nedelmann klagten im Mai mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unter anderem vor dem Amtsgericht Köln sowie dem Verwaltungsgericht Wiesbaden gegen den automatisierten Transfer von Fluggastdaten durch Airlines wie die Lufthansa an das Bundeskriminalamt (BKA). Sie sind sich sicher, dass die sogenannten Passenger Name Records (PNR) aller internationalen Passagiere anlasslos und massenweise auf Basis der einschlägigen EU-Richtlinie gespeichert und analysiert werden. Das verstößt ihrer Ansicht nach gegen die EU-Grundrechtecharta.
Unverhältnismäßige Rasterfahndung am Himmel
GFF-Generalsekretär Malte Spitz begrüßte den Schritt der Kölner Richter, da die Bürgerrechtler damit das von ihnen anvisierte Zwischenziel erreicht hätten. "Alle Fluggäste in ganz Europa als Verdächtige zu behandeln, ist völlig unverhältnismäßig", betonte der Grüne. "Die Rasterfahndung am Himmel muss beendet werden."
Zu den PNR gehört eine Vielzahl sensibler Informationen, die vom Geburtsdatum über die Namen der Begleitpersonen, eventuelle Vielfliegernummern oder die zum Kauf des Fluges verwendeten Zahlungsmittel bis hin zu einem nicht näher definierten Freitextfeld reichen. Neben einem automatischen Abgleich mit Polizeidatenbanken will das BKA künftig laut der GFF durch automatisierte Mustererkennung verdächtige Flugbewegungen erkennen. Dadurch müsse jede Person, deren Profil rein zufällig verdächtig erscheine, mit verstärkten polizeilichen Kontrollen oder gar einer Festnahme rechnen.
"Rechtsstaatlich nicht zu rechtfertigen"
Die Fehlerquoten der Algorithmen dürften hoch sein, schätzt Bijan Moini, Rechtsanwalt bei der Bürgerrechtsorganisation. "Solche Kollateralschäden sind rechtsstaatlich nicht zu rechtfertigen." Der Staat müsse zielgerichtet vorgehen, "statt auf Zufallstreffer zu hoffen".
Der EuGH entschied 2017 bereits, dass das geplante, sehr ähnlich angelegte Abkommen über den Austausch von Fluggastdaten mit Kanada gegen europäische Grundrechte verstößt. In einem weiteren Verfahren in Belgien hat der dortige Verfassungsgerichtshof das nationale Gesetz, mit dem dort die PNR-Richtlinie umgesetzt wird, zwischenzeitlich ebenfalls an den EuGH weitergegeben. Eine andere Klage im Rahmen der Initiative "No PNR" läuft in Österreich. (olb)
Quelle: https://heise.de/-4642325
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22.01.2020 12:29 |
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