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SolidCAM-Abmahnung nach illegaler Nutzung
04.03.2026 von Lars Sobiraj
Momentan verschickt die Kanzlei Frommer Legal im Auftrag der SolidCAM Ltd. massenhaft Abmahnungen wegen der illegalen Nutzung ihrer Software.


Vorab zur Erklärung: SolidCAM ist eine CAM-Software (Computer Aided Manufacturing), mit der CNC-Maschinen programmiert werden. Sie wird typischerweise direkt in CAD-Programme integriert, vor allem bei SolidWorks, dem Autodesk Inventor und manchmal in andere CAD-Systeme. Damit kann man Fertigungsstrategien, Werkzeugwege und Simulationen direkt aus dem CAD-Modell erzeugen. Der Hersteller SolidCAM ist ein israelisches Unternehmen mit weltweiten Resellern. Die Abmahnungen betreffen derzeit auch viele deutsche Firmen.


SolidCAM unrechtmäßig genutzt?

Die Abmahnungen betreffen kein illegales Filesharing, sondern die unrechtmäßige Nutzung der Software der Firma SolidCAM. Doch nicht nur die Cracks ihrer Software telefonieren nach Hause, sondern auch die der CAD-Software SolidWorks, die aus dem Hause Dassault Systèmes stammt. Diese Abmahnungen, die derzeit auch gehäuft auftreten, verschicken aber die Mitarbeiter der Kanzlei CJCH Solicitors und von anderen. Die Sache ist ernst, denn der Streitwert der Abmahnungen ist oftmals vergleichsweise hoch. Teilweise liegt der Streitwert bei rund 100.000 Euro, weswegen dem Abgemahnten Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro entstehen können.


Was fordert Frommer Legal?

In der Abmahnung fordert die Kanzlei Frommer Legal die Rücksendung einer unterzeichneten Unterlassungserklärung. Natürlich muss man sofort aufhören, die nicht gekaufte Version von SolidCAM zu nutzen. Zudem erhält man Forderungen über den Schadensersatz. Der Abgemahnte soll natürlich außerdem die Anwaltskosten erstatten, die man abhängig vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet hat. Last, but not least soll der Betroffene der Gegenseite Auskunft über den tatsächlichen Umfang der Software-Nutzung erteilen.


Was ist zu tun?

Am schnellsten wird man die Abmahnung los, indem man Frommer Legal eine gültige Lizenz von SolidCAM vorlegt. Für die Software gibt es lebenslange Lizenzen oder solche, die 3 oder 12 Monate lang gültig sind. Natürlich muss der Kaufbeleg mindestens so alt sein, wie die Urheberrechtsverletzung, die man einem vorwirft.

Die beigefügte Unterlassungserklärung von Frommer Legal hat die Gegenseite natürlich stark zu ihrem eigenen Vorteil formuliert. Derartige Verträge sollte man niemals unterschreiben! Ein Fachanwalt für Medienrecht sollte stattdessen die Unterlassungserklärung verändern. Bei modifizierten Verträgen tritt man weitaus weniger Rechte ab.


Sind die Forderungen von SolidCAM gerechtfertigt?

Zudem muss der Fachanwalt prüfen, ob die oftmals pauschal berechneten Forderungen überhaupt gerechtfertigt oder gar durchsetzbar sind. Die andere Seite könnte auch verlangen, den Gewinn, den man durch die illegale Nutzung erlangt hat, an sie komplett zu übertragen. Abhängig von der Größe des Unternehmens in Kombination mit der Anzahl und Dauer der Nutzung kann das verdammt teuer werden!


Keine Antwort ohne Fachanwalt!

Die Anwaltskosten richten sich nach dem gesamten Streitwert, der wie schon ausgeführt, recht hoch ausfallen kann. Den Unterlassungsstreitwert setzen die gegnerischen Juristen gerne hoch an, um den Abgemahnten abzuschrecken und ihn an einen lebenslangen Vertrag zu binden.

Dies wäre natürlich im Sinne des Rechteinhabers, in diesem Fall der SolidCAM Ltd. oder der Firma Dassault Systèmes, wenn es sich bei der Abmahnung um die andere CAM-Software handelt. Wie dem auch sei. Wegen der Angelegenheit einen Fachanwalt einzuschalten, darum kommt man so oder so nicht herum.

quelle: tarnkappe.info

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