Muad'Dib
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Verbraucherzentrale: schlechtere Standards für Deutschlandticket falsches Signal |
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Alle sind gleich, aber manche sind gleicher. Diese Wendung trifft auch auf Deutschlandticket-Inhaber zu. Bei Extremwettern schauen aber bald alle in die Röhre.
(Bild: William Perugini/Shutterstock.com)
Am 7. Juni 2023 ändern sich die Fahrgastrechte bei der Deutschen Bahn durch eine Neufassung der EU-Fahrgastrechte – und ab diesem Tag entfallen damit auch manche Entschädigungsgründe für Bahnfahrende.
Ramona Pop, Vorständin der Verbrauchzentrale Bundesverband (vzbv), kritisiert nicht nur das, sondern moniert auch, dass Menschen mit einem Deutschlandticket jetzt von manchen Fahrtgastrechten ganz ausgeschlossen werden. Das sei das falsche Signal innerhalb der angestrebten Mobilitätswende. Die von der Bundesregierung beschlossene nationale Umsetzung nutze bestehende Spielräume nicht aus.
Noch Wetter oder schon Extremwetter?
Die Entschädigung für Bahnverspätungen entfällt ab dem 7. Juni etwa, wenn die Ursachen für die Verspätung "Extremwetter" sind – also Phänomene, die mit dem fortschreitenden menschengemachten Klimawandel zunehmend häufiger auftreten können, deren Attribution aber oft nicht einfach ist. Was ist für die Bahn noch "Wetter" und was schon "Extremwetter"? Die Beantwortung dieser Frage könnte einige Auseinandersetzungen nach sich ziehen. Statt einer Entschädigung bleiben die Fahrgäste Pop zufolge nun bald "auf Schaden und Frust sitzen".
Dies sei aber ein falscher Anreiz, so Pop: "Um mehr Menschen für Busse und Bahnen zu gewinnen, braucht es genau das Gegenteil: starke Rechte bei Unpünktlichkeit oder Zugausfall. Das würde mehr Verlässlichkeit für Bahnreisende bringen."
Weil auch das Deutschlandticket ab dem 7. Juni als "erheblich ermäßigter Fahrschein" eingestuft wird, dürfen Inhaberinnen und Inhaber bei Verspätungen nicht mehr kostenfrei auf höherwertige Züge ausweichen. Das sei bei anderen Monats- und Jahreskarten aber so üblich, kritisiert Pop: "Die Begründung, dass das Deutschlandticket besonders günstig sei, hinkt. Denn die Einschränkung der Fahrgastrechte wird auch gelten, wenn das Ticket bald 59 oder 69 Euro kosten wird. Das schreckt potenzielle Kaufer:innen ab und gefährdet die Mobilitätswende."
Um den öffentlichen Nahverkehr attraktiver zu machen, fordert der vzbv, dass Fahrgäste schon bei einer Verspätung von 30 Minuten mit einem 10-Euro-Reisegutschein entschädigt werden sollten – und nicht wie bisher erst ab 60 Minuten. "Das wäre ein echter Anreiz für die Verkehrsunternehmen, pünktlicher zu sein".
Besser und schlechter
Weitere Verschlechterungen ab dem 7. Juni betreffen etwa auch erzwungene Hotelübernachtungen durch Ausfälle und Verspätungen. Diese werden auf drei Nächte begrenzt. Auch müssen Reisende schneller bei der Beantragung von Entschädigungen werden. Sie haben nur noch drei Monate Zeit, um Anträge auf Entschädigung zu stellen.
Eine der Verbesserungen für Fahrgäste lautet: Ab dem 7. Juni steigt der Betrag für Taxikosten, die entstehen, wenn Nahverkehrszüge Reisende stranden lassen: Dort steigt die Maximalgrenze von 80 auf 120 Euro für die Erstattung. Eine weitere Verbesserung: Für Nutzerinnen und Nutzer von Zeitfahrkarten werden nun auch Verspätungen relevant, die weniger als 60 Minuten betragen. Sobald eine Verspätung mindestens 20 Minuten beträgt, kann diese gesammelt und zu bereits erfolgten Verspätungen in dem Monat addiert werden. Für jede volle 60-Minuten-Verspätung stehen dann Entschädigungen zu.
Was weiterhin bleibt: die Bagatellgrenze von 4 Euro. Diese kann durch das Ansammeln von Verspätungen dann aber auch leichter überschritten werden. Auszahlungen könnten so in manchen Fällen wahrscheinlicher werden.
(kbe)
Quelle: heise.de
PS: Typisch - was eigentlich gut ist wird gleich danach wieder verschlimmbessert! Schändlich!!
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06.06.2023 14:29 |
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