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Zum Ende der Seite springen DSGVO-Verstoß: Volkswagen muss 1,1 Millionen Euro Bußgeld zahlen
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Achtung DSGVO-Verstoß: Volkswagen muss 1,1 Millionen Euro Bußgeld zahlen Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Die Datenschutzbehörde Niedersachsen hat VW zu einer Millionenstrafe für Datenschutzverstöße im Rahmen von Forschungsfahrten mit Kameras verdonnert.



(Bild: Wit Olszewski/shutterstock.com)


Volkswagen kommen Forschungsfahrten für ein Fahrassistenzsystem zur Vermeidung von Verkehrsunfällen teuer zu stehen. Der Wolfsburger Autobauer muss eine Geldbuße in Höhe von 1,1 Millionen Euro zahlen, weil es der Konzern und ein eingesetzter Dienstleister bei dem VW-Erprobungsfahrzeug mit dem Datenschutz nicht so genau nahmen und Überwachungskameras ohne erforderliche Kennzeichnung verwendeten. Die niedersächsische Datenschutzbeauftragte Barbara Thiel erkannte letztlich mehrere Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und verhängte daher die nicht unerhebliche Strafe.


Die österreichische Polizei kontrollierte das Testfahrzeug 2019 bei Salzburg im Rahmen der üblichen Verkehrsüberwachung. Den Beamten fielen dabei an dem Auto nach Angaben der niedersächsischen Datenschutzbehörde "ungewöhnliche Anbauten" auf, die sich noch vor Ort als Kameras herausstellten. Diese seien unter anderem zur Fehleranalyse verwendet worden und zeichneten das Verkehrsgeschehen rund um das Fahrzeug auf.


Gleich vier DSGVO-Verstöße

"Aufgrund eines Versehens" hätten an dem Auto warnende Magnetschilder mit einem Kamerasymbol und den weiteren vorgeschriebenen Informationen für die datenschutzrechtlich Betroffenen gefehlt, teilte die Aufsichtsinstanz mit. Die anderen Verkehrsteilnehmer hätten laut Artikel 13 DSGVO aber etwa über den Zweck der durchgeführten Datenverarbeitung und die Frist der Speicherung der personenbezogenen Informationen aufgeklärt werden müssen.

Bei der weiteren Untersuchung stellten die Prüfer fest, dass Volkswagen keinen Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen hatte, das die Fahrten durchführte. Ein solcher wäre nach Artikel 28 DSGVO nötig gewesen. Ferner hätten die Zuständigen keine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 DSGVO durchgeführt, um vorab mögliche Risiken und deren Eindämmung zu bewerten. Schließlich fehlte eine Erklärung der technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, was die Kontrolleure als Verstoß gegen die Dokumentationspflichten nach Artikel 30 DSGVO werteten.


Die Datenschutzbehörde spricht insgesamt von vier Verstößen "mit jeweils niedrigem Schweregrad", die alle rasch behoben worden seien: VW habe die Mängel, die in keinem Bezug zu Serienfahrzeugen stehen, im Rahmen des Prüfverfahrens unverzüglich abgestellt.


VW akzeptierte Strafe

"Die eigentlichen Forschungsfahrten waren datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden", erläuterte Thiel. "Gegen die dabei anfallende Erhebung und Weiterverarbeitung personenbezogener Daten bestehen von unserer Seite keine Bedenken." Die Aufsicht habe beim Festlegen der Bußgeldhöhe auch mindernd berücksichtigt, dass die Tests mit den persönlichen Informationen dazu dienten, ein Fahrassistenzsystem zu optimieren, dadurch potenziell Unfälle zu vermeiden und so die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.

Aufgrund des grenzüberschreitenden Charakters des Falls beteiligte Thiel vor Erlass des Bußgeldbescheids andere betroffene europäische Datenschutzaufsichtsbehörden im DSGVO-Kooperationsverfahren, die die Entscheidung letztlich mittrugen. VW hat laut den niedersächsischen Datenschützern umfassend kooperiert und die Strafe bereits akzeptiert. Die mit über 35 Millionen Euro bislang höchste DSGVO-Sanktion hierzulande verhängte die Hamburgische Datenschutzbehörde 2020 gegen den Bekleidungshändler H&M. Die EU-weit bisher höchste Strafe traf Amazon Europa in Luxemburg mit 746 Millionen Euro.
(axk)



Quelle: https://www.heise.de/news/DSGVO-Verstoss...en-7190148.html

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