Muad'Dib
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Bundesrat fordert mehr Schutz vor missbräuchlichen Melderegisterabfragen​ |
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Die Länder möchten die Hürden für die Abfrage von Personendaten aus den Melderegistern leicht anheben. Bisher sei das zu einfach, kritisiert der Bundesrat.
Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, den Datenschutz bei der Abfrage persönlicher Informationen aus Melderegistern ein wenig zu stärken. Er hat dazu am Freitag auf Antrag von Nordrhein-Westfalen einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem die Anforderungen an die Identifikation einer gesuchten Person für die Melderegisterauskunft angehoben werden sollen. Ziel ist es, Privatpersonen besser vor missbräuchlichen Auskunftsersuchen zu schützen.
Laut dem Vorschlag sollen für Datenabfragen bei Meldebehörden entweder eine Anschrift der gesuchten Person angegeben werden müssen. Oder es muss ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden, was aber recht weit gefasst ist. Berechtigtes Interesse kann etwa schon vorliegen, wenn ein Unternehmen Daten in einem Kundenverhältnis oder zur Direktwerbung verarbeitet. Auch Betrugsprävention oder Sicherheit eines IT-Systems können solche Gründe darstellen.
Kaum Absicherung gegen Missbrauch
Bisher ist es aber noch einfacher, die Meldebehörden in Anspruch zu nehmen. Nach dem geltenden Bundesmeldegesetz können Privatpersonen oder Unternehmen unter Angabe leicht zu findender Daten Auskunft insbesondere über die private Meldeadresse eines Bürgers erhalten. Dazu gehören der Familienname, ein früherer Name, Geburtsdatum, Geschlecht oder eine Anschrift. Dies habe zur Folge, dass Meldebehörden die aktuelle Anschrift von Personen häufig schon bei Angabe des Vor- und Familiennamens herausgebe, moniert der Bundesrat.
Eine Melderegisterauskunft berge vor allem angesichts zunehmender Aggressionen gegenüber Einsatz- und Rettungskräften und anderen exponierten Personen Missbrauchspotenzial, warnen die Länder. Für Bürger wie Mandatsträger, denen durch eine Preisgabe ihrer Meldedaten eine Gefahr etwa für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen droht, besteht unverändert die Möglichkeit, eine Auskunftssperre zu beantragen. In diesem Fall ist zumindest ein umfangreiches Prüf- und Anhörungsverfahren vor einer Datenherausgabe erforderlich.
Ausgleich der Interessen
Die Option zur Abfrage von Meldedaten nutzen etwa häufig Inkassounternehmen. Sie dient etwa der Durchsetzung von zivilrechtlicher Ansprüchen, da für die Erwirkung und Vollstreckung eines Titels die Angabe einer zustellungsfähigen Anschrift erforderlich ist. Mit der Reform will die Länderkammer nun für einen besseren Ausgleich der oft gegensätzlichen Interessen wie dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen und dem Durchbringen von Forderungen sorgen.
Der Gesetzentwurf geht nun an die Bundesregierung. Diese muss dann eine Stellungnahme verfassen und anschließend beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegen. Feste Fristvorgaben gibt es dafür nicht. Die Abgeordneten hatten zuletzt die Steuer-ID als übergreifendes "Ordnungsmerkmal" und Personenkennziffer in gut 50 relevante Datenbanken der öffentlichen Hand inklusive der Fahrzeug- und Melderegister eingeführt, um Daten daraus besser zusammenführen zu können. Experten hatten verfassungsrechtliche Bedenken dagegen.
(vbr)
Quelle: https://www.heise.de/news/Bundesrat-ford...en-6255112.html
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07.11.2021 16:49 |
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