Muad'Dib
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Vorratsdatenspeicherung: Bundesregierung will Datenzugriff für Geheimdienste |
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Mit einem Fall wie aus einem Spionageroman von John le Carré warb die Bundesregierung beim Europäischen Gerichtshof für die Vorratsdatenspeicherung.
Mit dem Fall einer Entführung zweier in Deutschland lebenden Vietnamesen durch den vietnamesischen Geheimdienst wollte die Bundesregierung den Europäischen Gerichtshof (EuGH) von der Vorratsdatenspeicherung überzeugen. Das geht aus dem Protokoll des Plädoyers der Bundesregierung hervor, das die Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz erhalten und am Montag veröffentlicht hat.
Der jahrelange Streit über die Vorratsdatenspeicherung ist erneut in einer entscheidenden Phase.
Vor dem EuGH liegt unter anderem ein deutscher Fall, in dem sich Internetprovider gegen die Datenspeicherpflicht wehren. Im Januar gaben in zwei weiteren EuGH-Verfahren die Generalanwälte ihre Empfehlungen ab. In einem von Estland vorgebrachten Verfahren hatte Generalanwalt Giovanni Pitruzzella zur Verhältnismäßigkeit gemahnt und den Richtervorbehalt als Voraussetzung für den Zugriff auf Telekommunikationsdaten beschworen.
Bundesregierung für Ausnahmen
In einem anderen Verfahren gegen die belgischen, französischen und britischen Überwachungsgesetze hatte Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona festgestellt, dass das anlasslose Protokollieren von Verbindungs- und Standortdaten gegen EU-Grundrechte verstößt. Hier hatte die Bundesregierung bei der mündlichen Verhandlung im vergangenen September sich auf die Seite der Überwacher gestellt.
Die Bundesregierung argumentiert dabei entschieden für Ausnahmeklauseln für Geheimdienste. Belange der öffentlichen und nationalen Sicherheit fielen nicht unter den Schutz der alten E-Privacy-Richtlinie (2002/5
, meint die Bundesregierung unter Verweis auf Artikel 1 Absatz 3. Dass die umstrittenen Speicherdaten von privaten Unternehmen erhoben werden, spiele dabei keine Rolle – insbesondere, wenn sie nur weitergegeben würden.
Mit der Aufklärung der Entführung zweier Vietnamesen durch den vietnamesischen Geheimdienst wirbt die Bundesregierung für den Datenzugriff für Strafverfolger. Dieser Fall hätte nicht aufgeklärt werden können, wenn die Ermittler nicht auf Kreditkartendaten, Funkzellenabfragen und Verbindungsdaten hätten zugreifen können, heißt es in dem Plädoyer.
Die europäischen Regierungen wollen ihre Idee der Vorratsdatenspeicherung nicht aufgeben. Dabei haben zuerst das Bundesverfassungsgericht und später auch der EuGH die gesetzlichen Grundlagen kassiert. Hierzulande beschäftigt die Neuauflage des entsprechenden Gesetzes, dass im Oktober 2015 verabschiedet wurde, die Gerichte. Gegen die neue Vorratsdatenspeicherung hatten verschiedene gesellschaftliche Kräfte – darunter die FDP – Verfassungsbeschwerde eingereicht.
"Keine legitimen Argumente"
Die Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage, die selbst in Karlsruhe gegen die Neuauflage Vorratsdatenspeicherung klagt, warnt davor, die Überwachung der gesamten Bevölkerung mit einem solchen Einzelfall zu begründen. In dem veröffentlichten Plädoyer sehen die Bürgerrechtler auch Hinweise auf die Strategie der Bundesregierung in den anhängigen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.
"In Demokratien und Rechtsstaaten gibt es keine legitimen Argumente für eine anlasslose Überwachung der gesamten Bevölkerung", schreibt die Organisation. Ausnahmen für Geheimdienste, die nach der Logik des Regierungsplädoyers nicht an Grundrechte gebunden seien, seien geradezu gefährlich, nicht zuletzt auch angesichts der vielen bekannt gewordenen illegalen Aktivitäten.
Sorgen macht man sich bei den Bürgerrechtlern angesichts der laufenden Verfahren wegen des Drucks auf die Gerichte. Das Zugeständnis von Generalanwalt Sánchez-Bordona für eine eng begrenzte und differenzierte Speicherung sowie einen begrenzten Zugang könne von den Regierungen ausgenutzt werden, die in Europa bereits wieder auf ein einheitliches System der VDS hinarbeiten. (vbr)
Quelle: https://heise.de/-4657402
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12.02.2020 15:13 |
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