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Zum Ende der Seite springen Eventim darf nicht mit Totalverlust des Ticketpreises drohen
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Eventim darf nicht mit Totalverlust des Ticketpreises drohen
Eventim droht mit einem Totalverlust des Ticketpreises, um Kunden eine Versicherung anzudrehen. Dieses manipulative Vorgehen ist untersagt worden.

Ingo Pakalski
3. April 2025, 9:13 Uhr


Verbraucherschützer haben gegen Eventim vor Gericht gewonnen. Das Oberlandesgericht Bamberg entschied, dass Eventim Kunden nicht länger auf manipulative Weise eine Ticketversicherung anbieten darf. Im Rahmen des Ticketkaufs bei Eventim erhalten Kunden innerhalb des Warenkorbs ein Angebot für eine kostenpflichtige Ticketversicherung, die farblich deutlich hervorgehoben ist.

Wird die Ticketversicherung während des Bestellvorgangs nicht gebucht, weist Eventim nochmals auf die Versicherung hin. In einem sich öffnenden Fenster empfiehlt Eventim den Abschluss der Ticketversicherung, "um Ärger und Frust über ein verpasstes Event" zu vermeiden.

Der Kauf der Tickets ist nur möglich, indem in dem Fenster ein Button mit der Beschriftung "Ich trage das volle Risiko" gedrückt wird. Verbraucherschützer sehen darin unzulässige Beeinflussung, um Kunden zum Abschluss der Versicherung zu drängen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen Eventim geklagt und eine Unterlassungsklage erhoben.


Gericht kritisiert Eventim scharf

Das Oberlandesgericht Bamberg gab der Klage teilweise statt und schloss sich der Auffassung des VZBV an, dass Eventim mit dem wiederholten Angebot der Ticketversicherung gegen den Digital Service Act der Europäischen Union und damit zugleich gegen das Wettbewerbsrecht verstößt.

Demnach dürfen Anbieter ihre Webseiten nicht so gestalten, dass Besucher getäuscht, manipuliert oder anderweitig in ihrer Entscheidungsfreiheit maßgeblich beeinträchtigt oder behindert werden. Genau das hatte Eventim im Streitfall nach Überzeugung des Gerichts getan.

Eventim nutze die wiederholte Anfrage und die visuelle Gestaltung der Webseite dazu, um Kunden zum Abschluss der Ticketversicherung zu drängen. Für die Ablehnung der Versicherung ist die Betätigung des Auswahlbuttons "Ich trage das volle Risiko" erforderlich.


Eventim mache Angst vor einem Totalverlust

Damit sei die Schwelle zur unzulässigen Beeinflussung überschritten. Es werde ein Szenario aufgebaut, das Angst vor einem Totalverlust des Kaufpreises erzeuge und bedrohend wirke. In der Verhandlung widersprach Eventim: Das Zusatzfenster diene lediglich dazu, dass Kunden das Angebot nicht übersehen könnten. Dem durchschnittlichen Kunden sei klar, dass es sich um ein unverbindliches Angebot handle.

Das sah das Gericht anders. Es werde zudem der Eindruck erweckt, das Geld für nicht versicherte Eintrittskarten sei auf jeden Fall verloren, wenn ein Besuch der Veranstaltung scheitert. Das gilt allerdings nur, wenn Ticketkäufer den Termin nicht wahrnehmen können. Der Ticketpreis entfällt nicht, wenn ein Auftritt abgesagt wird. Eventims Vorgehen widerspreche der Rechtslage und sei daher irreführend, meint das Gericht.

Nach Beobachtungen der Verbraucherschützer gestalten viele Unternehmen "ihre Webseiten derart manipulativ", dass Kunden "zu Entscheidungen gedrängt werden, die sie sonst nicht treffen würden", sagte Jana Brockfeld, Rechtsreferentin im Team Rechtsdurchsetzung des VZBV.

"Solche auch als Dark Pattern bezeichneten Designtricks sind in der EU durch den Digital Service Act verboten, aber im Netz immer noch ein ständiges Ärgernis. Wir werden auch weiterhin juristische Schritte gegen Anbieter prüfen, die manipulative Designs auf unzulässige Weise verwenden."


Hier widerspricht das Gericht den Verbraucherschützern

Die Verbraucherschützer halten bereits das erste Angebot der Ticketversicherung für problematisch und wollten Eventim untersagen, dies weiterhin anbieten zu dürfen. Hier entschied das Gericht anders. Das Angebot der Versicherung werde zwar herausgehoben präsentiert und falle stärker ins Auge als der Text zum gewählten Ticket.

Es sei aber ohne großen Aufwand erkennbar, dass die Versicherung optional und keineswegs zwingend für den Kauf des Tickets erforderlich sei. Die Entscheidungsfreiheit der Nutzer werde dadurch nicht maßgeblich beeinträchtigt, meint das Gericht. Das Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg erging bereits am 5. Februar 2025 und wurde durch die Verbraucherschützer öffentlich gemacht (Az. 3 UKl 11/24 e). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

quelle: golem.de

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eventim ist einfach nur eine monopol krake. die sind sowieso behindert, weil sie nicht wissen was ein VPN ist!!

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