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verrückt Urteil: Sky hat Ärger mit Kündigungsbutton Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Urteil: Sky hat Ärger mit Kündigungsbutton smile
Von Florian Pötzsch -25. März 2025, 11:0111

Nach dem Landgericht München hat nun auch das Oberlandesgericht München der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen im Kündigungsbutton-Streit mit Sky größtenteils Recht gegeben.

Seit Juli 2022 ist der sogenannte Kündigungsbutton gesetzlich vorgeschrieben: Unternehmen, die ihre Vertragsabschlüsse online anbieten, müssen ihren Kunden eine einfache, gut sichtbare Möglichkeit zur Online-Kündigung bieten. Nach Meinung der Verbraucherzentrale NRW hat auch der Pay-TV-Anbieter Sky Deutschland diese Vorgabe nicht richtig umgesetzt. Nachdem die Verbraucherzentrale NRW erfolgreich vor dem Landgericht München I gegen Sky geklagt hatte, ging der Fall in die nächste Instanz. Nun bestätigt das Oberlandesgericht München die Entscheidung in weiten Teilen (21.03.2025, Az.6 U 4336/23 e), berichten die Verbraucherschützer.

Der Kündigungsbutton auf der Internetseite von Sky war hinter einer Schaltfläche versteckt, die am unteren Bildrand mit der Aufschrift „Weitere Links einblenden“ beschriftet war. Nach dem Klick auf diese Schaltfläche erschienen im oberen Bereich der Webseite eine Vielzahl an Links zu den Themen „Angebote & Pakete“, „Top Unterhaltung“, „Live Sport“ usw. Unterhalb von diesen insgesamt 58 Links befand sich in kleinerer und grauer Schrift eine Schaltfläche mit der Aufschrift „Kündigen“.

Diese Gestaltung widerspricht den Verbraucherschützern zufolge den gesetzlichen Vorgaben, nach denen der Kündigungsbutton unmittelbar und leicht zugänglich sein muss. Sky ist nicht das erste Unternehmen, das im Visier der Verbraucherzentrale ist, sie hat bereits erfolgreich gegen NetCologne, 1&1 Telecom und die Schufa geklagt.


2026 kommt der Widerrufsbutton

Neben dem Kündigungsbutton wird künftig auch der Widerrufsbutton Pflicht. Online geschlossene Verträge sollen ab Juni 2026 nicht nur mit einem Klick gekündigt, sondern auch widerrufen werden können. „Wir werden genau im Blick behalten, ob Unternehmen die neuen Vorgaben korrekt umsetzen“, so Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Leider zeigt die Erfahrung mit dem Kündigungsbutton, dass viele Anbieter die Rechtslage ignorieren, bis sie abgemahnt oder verklagt werden.“

quelle: digitalfensehen.de

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