purzelbaum
unsere besten emails

Satclub-Thueringen

RSS feed for this site
Registrierung Suche Zur Startseite

Satclub-Thueringen » Allgemeines » Off - Topic » EuGH: Fingerabdruckpflicht im Ausweis ist rechtens, Verordnung aber ungültig » Hallo Gast [[Anmelden]|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Zum Ende der Seite springen EuGH: Fingerabdruckpflicht im Ausweis ist rechtens, Verordnung aber ungültig
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »

Muad'Dib   Zeige Muad'Dib auf Karte Muad'Dib ist männlich Steckbrief
.:.Carpe.Diem.:.


images/avatars/avatar-505.jpg

Dabei seit: 12.06.2007
Beiträge: 8.398
Herkunft: 51°N/11.5°E Jena/Thuringia




Fragezeichen EuGH: Fingerabdruckpflicht im Ausweis ist rechtens, Verordnung aber ungültig Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

EuGH: Fingerabdruckpflicht im Ausweis ist rechtens, Verordnung aber ungültig


Bürger haben keinen Anspruch auf einen Personalausweis ohne biometrische Merkmale, hat der EuGH geurteilt. Die einschlägige Gesetzesvorgabe sei aber falsch.​



(Bild: Kitreel/Shutterstock.com)




Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag entschieden, dass die europaweite Verpflichtung zur Aufnahme von zwei Fingerabdrücken in den Personalausweis mit den Grundrechten auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten vereinbar ist. Zugleich haben die Luxemburger Richter aber festgestellt, dass der Gesetzgeber bei der EU-Verordnung, die die Speicherpflicht für alle Mitgliedsstaaten vorschreibt, gepatzt hat. Diese sei auf die falsche Rechtsgrundlage gestützt worden und damit ungültig, erklärte der EuGH.

Ihre Wirkungen hat der Gerichtshof wiederum maximal bis zum 31. Dezember 2026 aufrechterhalten, damit die europäischen Gesetzgebungsgremien eine neue Verordnung auf der richtigen Rechtsbasis erlassen können.

An der heftig umstrittenen Auflage zum Einbau der biometrischen Fingerabdrücke selbst rüttelt der EuGH in dem lange erwarteten Urteil in der Rechtssache C-61/22 nicht. "Sie ist durch die Ziele gerechtfertigt, die Herstellung gefälschter Personalausweise und den Identitätsdiebstahl zu bekämpfen sowie die Interoperabilität der Überprüfungssysteme zu gewährleisten", teilte das Gericht mit. Dabei würden zwar entscheidende Normen aus der europäischen Grundrechte-Charta eingeschränkt. Die Aufnahme sei jedoch durch Zielsetzungen gerechtfertigt, die dem Gemeinwohl dienen, und dafür geeignet, erforderlich sowie "nicht unverhältnismäßig" sind.


Neue Verordnung müsste im Rat einstimmig angenommen werden

Vor allem werde es durch die Aufnahme der Fingerabdrücke möglich, gegen Fälschungen sowie die missbräuchliche Nutzung personenbezogener Daten vorzugehen, betonte der EuGH. Die Pflicht könne so einen Beitrag "sowohl zum Schutz des Privatlebens der betroffenen Personen als auch im weiteren Sinne zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus" leisten. Sie erlaube es, EU-Bürger auf zuverlässige Weise zu identifizieren und so die Reisefreiheit und das Aufenthaltsrecht zu gewährleisten. Diese Zwecke hätten für die Gemeinschaft und die Individuen eine besondere Bedeutung.

Die Alternative, nur ein biometrisches Gesichtsbild auf dem Funkchip im Ausweis zu speichern, wäre den Richtern zufolge "ein weniger wirksames Identifizierungsmittel". Alterung, Lebensweise, Erkrankung oder ein chirurgischer Eingriff könnten nämlich die anatomischen Merkmale des Gesichts verändern.

Das EU-Parlament und der Ministerrat hätten die Verordnung aber auf Grundlage von Artikel 21 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU gestützt, moniert der EuGH. Dieser betreffe das Recht der Bürger, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten. Die richtige Rechtsbasis wäre nach Ansicht der Richter jedoch die spezifischere Bestimmung des Artikels 77 gewesen. Dieser bezieht sich auf "den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts" und dabei konkret auf die Politik im Bereich Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung. Diese Bestimmung sieht ein besonderes Gesetzgebungsverfahren und vor allem die Einstimmigkeit im Rat vor, was die Hürde für einen neuen Verordnungsbeschluss höher legt.


Die Wiesbadener Richter hegten starke Zweifel

Die gewährte Frist bis Ende 2026, bis das derzeitige EU-Gesetz ungültig wird, begründet der EuGH damit, dass ein Kippen mit sofortiger Wirkung schwerwiegende negative Folgen für eine erhebliche Zahl von EU-Bürgern und für ihre Sicherheit haben könnte.

In Deutschland gilt die Pflicht, wonach sich Bundesbürger beim Beantragen eines neuen Personalausweises mit einem Scanner Abdrücke des linken und rechten Zeigefingers abnehmen lassen müssen, im Einklang mit der EU-Verordnung seit August 2021. Ein Mitstreiter der Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage klagte im Dezember 2021 gegen die hiesige Auflage. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden befragte dazu Anfang 2022 den EuGH. Es meldete dabei erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Bestimmungen an. Die deutschen Richter hielten diese für unvereinbar mit den Artikeln 7 und 8 der Grundrechtecharta zum Schutz der Privatsphäre.

Das Verwaltungsgericht Hamburg erließ daraufhin im Februar 2023 eine einstweilige Anordnung, wonach die zuständige Behörde der Hansestadt einem Antragsteller einen Personalausweis auch ohne die auf dem Chip zusammen mit dem biometrischen Gesichtsbild gespeicherten Fingerabdrücke ausstellen muss. Das hoheitliche Dokument sollte zunächst befristet für ein Jahr gelten, bis die Rechtslage höchstrichterlich geklärt ist. In Deutschland müssen Personen über 16 Jahren einen Personalausweis oder Reisepass besitzen. Sonst drohen Bußgelder bis zu 5000 Euro.


Zahlreiche Gegenargumente verliefen im Sande

Der Wiesbadener Kläger Detlev Sieber von Digitalcourage begründete seinen Gang vor Gericht am Dienstag so: Fingerabdrücke abgeben zu müssen "fühlt sich für mich so an, wie ein Tatverdächtiger für ein Verbrechen behandelt zu werden". Er empfinde das Anlegen entsprechender Karteien als Verletzung der Menschenwürde.

"Die Menschen nehmen teils Bußgelder in Kauf", um der erkennungsdienstlichen Behandlung auf dem Bürgeramt zu entgehen, setzte Digitalcourage-Gründerin Rena Tanges im Vorfeld noch große Hoffnungen auf den EuGH. Dass die Ausweise ausstellenden Behörden die biometrischen Merkmale 90 Tage lang aufheben könnten, erhöhe das Risiko, bei Cyberangriffen Kriminellen oder ausländischen Geheimdiensten in die Hände zu fallen. Fachanwalt Wilhelm Achenpöhler unterstrich, dass andere Verfahren wie 3D-Hologramme mehr zur Fälschungssicherheit beitrügen.

Die Mitgliedsstaaten dürften die erhobenen Abdrücke zudem für schier beliebige Zwecke nutzen, was hochproblematisch sei.

(mki)



Quelle: heise . de



PS: Völlig irre! Rechtswidrige Gesetze werden einfach als zeitlich begrenzt rechtens bescheiden... Ist das nicht die Fortführung der rechtswidrigen Gesetze welche alle zur Corona Pandemie verabscheidet wurden?!?

__________________
| Multifeed Triax Unique 3°e>28°e & motorized FiboStøp120/90/75/55 |
|| VU+ Solo 4K & Blindscan|Mio 4K|Denys H265|S3mini|X-xx0|DVB-Cards ||

Ich bremse nicht für Schnarchroboter. ®²º¹³ Muad'Dib
CARPE DIEM!Alle meine posts stellen meine persönliche und freie Meinungsäußerung dar.
22.03.2024 16:21 Muad'Dib ist offline E-Mail an Muad'Dib senden Beiträge von Muad'Dib suchen Nehmen Sie Muad'Dib in Ihre Freundesliste auf

Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Satclub-Thueringen » Allgemeines » Off - Topic » EuGH: Fingerabdruckpflicht im Ausweis ist rechtens, Verordnung aber ungültig Baumstruktur | Brettstruktur

Views heute: 86.459 | Views gestern: 130.493 | Views gesamt: 340.616.443


Satclub Thüringen seit 01.07.1992 = Online seit Tage

  Forensoftware: Burning Board 2.3.6, entwickelt von WoltLab GmbH .: Impressum :.