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Zum Ende der Seite springen Strom und Gas: Immergrün darf hohe Beschaffungspreise nicht auf Kunden abwälzen
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Lampe Strom und Gas: Immergrün darf hohe Beschaffungspreise nicht auf Kunden abwälzen Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Ein seltener Vorgang in der Bundesnetzagentur: Sie verbot einem Energieversorger, die Abschlagszahlungen für Strom und Erdgas zu erhöhen.


Die Bundesnetzagentur hat der Rheinischen Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft (REG) untersagt, Abschlagszahlungen für Strom und Erdgas zu erhöhen. Die Erhöhung sei nicht mit dem Energierecht vereinbar, teilten die Regulierer mit. Sie drohen dem Energieversorger ein Zwangsgeld in Höhe von 100.000 Euro an, falls das Unternehmen der Anordnung zuwiderhandle.

"Das Risiko steigender Beschaffungspreise darf nicht durch einseitige Erhöhung der Abschläge auf Haushaltskunden abgewälzt werden", erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur in einer Mitteilung (PDF). Seine Behörde hatte festgestellt, dass die REG zahlreichen Haushaltskunden der Marke "Immergrün" 22. und 23. Oktober 2021 die monatlichen Abschläge ohne rechtliche Grundlage erhöht hatte.

Der Versorger hatte die Erhöhung unter anderem mit gestiegenen Beschaffungskosten begründet. Daraufhin hatten sich Kunden bei der Bundesnetzagentur beschwert, die im November den Sachverhalt zu überprüfen begann. Der Zeitung für kommunale Wirtschaft gegenüber hatte ein Sprecher der Bundesnetzagentur gesagt, einen solchen Vorgang habe es in den vergangenen Jahren nicht gegeben.


Regeln gelten auch in angespannten Marktsituationen

Das Unternehmen habe sich in den untersuchten Fällen weder auf eine absehbare Änderung des Verbrauchsverhaltens noch auf zuvor wirksam vereinbarte Preiserhöhungen stützen können. "Auch in angespannten Marktsituationen sind die geltenden rechtlichen Bestimmungen zu beachten", teilte die Behörde mit. Dies gelte auch und insbesondere für Normen, die dem Schutz von Verbrauchern dienen. Werde eine Abschlagszahlung vereinbart, müsse sie sich nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden richten. Daran müssen sich alle Energielieferanten halten.

Die Bundesnetzagentur prüft nach eigenen fortlaufend, ob Lieferanten die energierechtlichen Verpflichtungen einhalten. Sie kann aufsichtsrechtliche Schritte einleiten, wenn der Verdacht besteht, dass Energieunternehmen gegen das Energiewirtschaftsgesetz verstoßen.

Auch andere Versorger stehen wegen der gestiegenen Energiepreise unter Druck. Da Discounter wie zum Beispiel Stromio in Nöte gerieten, kamen diverse Verbraucher bei anderen Versorgern in die Grundversorgung. Da einige Energieunternehmen von Neukunden höhere Preise als von Bestandskunden verlangen, verteilte die Verbraucherzentrale NRW Abmahnungen. Die Verbraucherschützer waren auch in Sachen Immergrün tätig geworden und hatten im Dezember 2021 gegen REG eine Einstweilige Verfügung gegen die erhöhten Abschlagszahlungen erwirkt. Der Energieversorger hatte auch Rückfragen aus der Kundschaft zu den Abschlagserhöhungen in eine Kündigung umgedeutet und angekündigt, die Belieferung einzustellen.
(anw)


Quelle: https://www.heise.de/news/Strom-und-Gas-...en-6356360.html

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