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Verbraucherzentrale weist auf Sammelklage hin Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Verbraucherzentrale weist auf Sammelklage hin
Betroffene der einseitigen Preiserhöhungen des Streamingdienstes Dazn können sich im Klageregister eintragen.
4. September 2026 um 17:15 Uhr / Mike Faust

Personen, die von den unrechtmäßigen Preiserhöhungen des Streaming-Dienstes Dazn in den Jahren 2021 und 2022 betroffen sind, haben bis zum 25. September 2026 Zeit, sich einer Sammelklage der Verbraucherzentrale anzuschließen.

Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) mitteilt, können Betroffene zunächst einen Online-Check durchführen, um zu ermitteln, ob ihr Fall für die Teilnahme an der Klage geeignet ist, bevor sie sich in das Klageregister des Bundesamts für Justiz eintragen. Die Eintragung ist kostenlos.

Dazn hatte in den Jahren 2021 und 2022 die Preise für laufende Abonnements erhöht, ohne dafür die Zustimmung der Abonnenten einzuholen. Die Preise stiegen im August 2021 von zwölf Euro pro Monat auf 15 Euro pro Monat. Im August 2022 fand eine weitere Erhöhung auf 30 Euro pro Monat statt. Jahresabonnements waren ebenfalls betroffen und verzeichneten laut der Verbraucherzentrale in einigen Fällen Erhöhungen von 150 Euro pro Jahr auf 300 Euro pro Jahr.


Urteil wird für den 18. November 2026 erwartet

Die Verbraucherzentrale geht gegen die Preiserhöhung vor, weil sie die zugrunde liegenden AGB‑Klauseln für rechtswidrig hält. Das zuständige Oberlandesgericht (OLG) Hamm äußerte in einer mündlichen Verhandlung bereits die Ansicht, dass die Klauseln unwirksam sein könnten.

Im Dezember 2024 hatte das OLG München nach einer Unterlassungsklage des VZBV bestätigt, dass Dazn bei der Preiserhöhung im Jahr 2022 insgesamt zwölf unzulässige Klauseln verwendet hatte.

Diese vorläufige Einschätzung des OLG Hamm gibt den Betroffenen laut der Verbraucherzentrale berechtigte Hoffnung darauf, zu viel gezahlte Beiträge zurückzuerhalten. Das endgültige Urteil wird für den 18. November 2026 erwartet.

vollständiger Text >>>quelle: golem.de

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