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smile Verbraucherschützer dürfen gegen Meta klagen Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

BGH folgt dem EuGH:
Verbraucherschützer dürfen gegen Meta klagen
Der BGH hatte das Verfahren von Verbraucherschützern gegen Meta zweimal ausgesetzt und den EuGH angerufen. Nun gibt es ein endgültiges Urteil.

Przemyslaw Szymanski/dpa
27. März 2025, 17:12 Uhr


Verbraucherverbände können bei Datenschutzverstößen gegen Unternehmen vor Gericht ziehen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen Verbraucherschützern und dem Facebook-Mutterkonzern Meta klargestellt. Zuvor hatte der BGH dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) den Fall zweimal zur Vorabentscheidung vorgelegt.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hatte geklagt, weil Facebook ihrer Ansicht nach im App-Zentrum für kostenlose Onlinespiele anderer Anbieter Nutzer nicht hinreichend über Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung der personenbezogenen Daten informierte.

Nutzer sollten mit einem Klick auf Sofort spielen automatisch der Übermittlung verschiedener Daten an den Spielebetreiber zustimmen. Dieser wäre folglich berechtigt gewesen, auch "Statusmeldungen, Fotos und mehr" zu posten.


Klagebefugnis stand im Zentrum des Verfahrens

Schon 2020 hatte der Vorsitzende BGH-Richter, Thomas Koch, erklärt, dass diesbezüglich relativ eindeutig gegen den Datenschutz verstoßen worden sei. Unklar war jedoch zunächst, ob auch Verbraucherschutzverbände ohne einen Auftrag konkret Betroffener gegen solche Verstöße vor Gericht vorgehen können. Deswegen setzte der BGH das Verfahren zweimal aus und wandte sich mit Fragen zur Auslegung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) an den EuGH.

Die Luxemburger Richter stimmten einer Klagebefugnis der Verbraucherschützer im April 2022 zu. Entsprechend konnte die Frage nun auch in Karlsruhe abschließen geklärt werden. Laut BGH dürfen Verbraucherverbände gegen Verletzungen von Informationspflichten im Wege einer Klage vor den Zivilgerichten vorgehen. Die Revision von Meta gegen ein Urteil des Kammergerichts Berlin (Az. I ZR 186/17) – das die Sache ähnlich sah – war erfolglos.

"Das BGH-Urteil stärkt den Verbraucherschutz im digitalen Verbraucheralltag", erklärte Jutta Gurkmann von der Verbraucherzentrale Bundesverband. Zu oft stünden Verbraucherinnen und Verbraucher "datenhungrigen Anbietern" im Internet hilflos gegenüber. "Immer wieder verletzen Anbieter Datenschutzpflichten. Hier braucht es neben den Datenschutzbehörden starke klagebefugte Verbraucherschutzverbände an der Seite der Verbraucher."

quelle: golem.de

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Wurde Zeit!!

"Hau ich Zuckerberg in die Fresse...!!"
Jahrzehntelanger Gesetzesbruch muss endlich bestraft werden.


JEDER "furzbuch" etc. Benutzer (zumindest in der EU) muss Schadenersatz bekommen!!

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