Geschrieben von Whitebird am 18.12.2025 um 12:41:
Urteil gegen Amazon: Einführung von Werbung bei Prime Video war rechtswidrig
Urteil gegen Amazon:
Einführung von Werbung bei Prime Video war rechtswidrig
Abonnenten von Amazon Prime Video sind laut einem Gerichtsurteil nicht verpflichtet, für ein werbefreies Angebot zusätzlich zu zahlen.
17. Dezember 2025 um 15:01 Uhr / Friedhelm Greis , dpa
Das Landgericht München I hat Amazon gemaßregelt: Das US-Unternehmen darf in Deutschland nicht einseitig die Vertragsbedingungen seines Streamingdiensts Prime Video ändern und in seinen Inhalten Werbespots einblenden. Damit habe der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) eine Klage gegen Amazon gewonnen,
teilte das Gericht am 17. Dezember 2025 mit. Amazon soll den Kunden nun ein "Berichtigungsschreiben" schicken.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Amazon behält sich eine Anfechtung der Entscheidung vor: "Wir werden das Urteil prüfen, um unsere nächsten Schritte zu bestimmen", sagte ein Sprecher.
Der VZBV begrüßte hingegen die Entscheidung. "Das ist ein sehr wichtiges Urteil. Es zeigt, dass die zusätzliche Werbung bei Amazon Prime Video nicht ohne Mitwirkung der betroffenen Verbraucher erfolgen durfte. Mitglieder haben nach Ansicht der Verbraucherzentrale weiterhin Anspruch auf die werbefreie Option, und zwar ohne Mehrkosten",
sagte VZBZ-Vorständin Ramona Pop.
Das Urteil sei ein positives Signal für die Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen Amazon. Um sich der Sammelklage anzuschließen, könnten sich Betroffene kostenlos im Klageregister eintragen.
Werbefrei kostet 2,99 Euro mehr
Amazon informierte Anfang 2024 die Prime-Video-Kundschaft per Mail, dass ab Februar 2024 in begrenztem Umfang Werbung gesendet werde. Wer keine Werbung sehen wollte, sollte im Monat 2,99 Euro mehr zahlen. Die 33. Zivilkammer sieht in diesem Vorgehen einen Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb.
Gericht: Kunden müssen sich auf Vertrag verlassen können
Die Richter werteten die Mail als irreführend. Denn Amazon spiegelte den Kunden laut Urteil vor, zu einer einseitigen Vertragsänderung berechtigt zu sein. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass weder die Amazon-Nutzungsbedingungen noch das Gesetz eine solche einseitige Änderung erlauben.
Bei Vertragsabschluss hätten sich die Kunden auf ein werbefreies Angebot eingestellt, hieß es in der Gerichtsmitteilung. Und weil Amazon ein werbefreies Programm zum Vertragsgegenstand gemacht habe, müsse das Unternehmen daran festhalten.
Amazon nicht einverstanden
Amazon widersprach: "Obwohl wir die Entscheidung des Gerichts respektieren, sind wir mit den Schlussfolgerungen nicht einverstanden", sagte der Unternehmenssprecher und fügte hinzu: "Wir haben unsere Kunden transparent, im Voraus und in Übereinstimmung mit geltendem Recht über das Update zu Werbung bei Prime Video informiert."
quelle: golem.de