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Geschrieben von Whitebird am 20.05.2025 um 11:56:

Text Bundesnetzagentur wegen Untätigkeit verurteilt

Bundesnetzagentur wegen Untätigkeit verurteilt
Multiconnect will im Netz von Telefónica Mobilfunkdienste anbieten. Man wartet seit über zwei Jahren auf eine Reaktion der Regulierungsbehörde.

Achim Sawall
17. Mai 2025, 13:39 Uhr


Das Verwaltungsgericht Köln hat die Bundesnetzagentur wegen Untätigkeit verurteilt. Das Urteil vom 25. April wurde am 15. Mai 2025 von Tagesspiegel Background (Paywall) veröffentlicht. Geklagt hatte der Münchner Netzbetreiber Multiconnect, der seit mehr als zwei Jahren auf eine Entscheidung in einem Streitbeilegungsverfahren mit Telefónica wartet, das laut Gesetz maximal vier Monate dauern darf.

In dem Verfahren geht es um die Durchsetzung des Verhandlungsgebots gegen Telefónica, von der Multiconnect Vorleistungen beziehen will, um Mobilfunkdienste als MVNO (Mobile Virtual Network Operator) anzubieten. Multiconnect ist Verbindungsnetzbetreiber sowie Anbieter von Mehrwertdiensten und Call-by-Call. Die ehemalige E-Plus-Tochter gehört seit 2015 der österreichischen Firma Spusu Beteiligungs GmbH.

Die Bundesnetzagentur erklärte, dass das Streitbeilegungsverfahren ungewöhnlich komplex sei und eine Vielzahl an Anträgen, Unterlagen und Rechtsfragen aus einem schwierigen Themenbereich umfasse. Die zuständige Beschlusskammer erhob Marktdaten, führte zwei mündliche Verhandlungen durch und stellte den Entscheidungsentwurf zur Anhörung. Nach Einschätzung der Bundesnetzagentur ist die Viermonatsfrist für ein solches Verfahren deshalb nicht ausreichend.


Keine Ausnahmeregelung vorgesehen

Doch das Verwaltungsgericht Köln verweist darauf, dass Paragraf 212, Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes eine zwingende Entscheidungsfrist von vier Monaten vorsieht, von der keine Ausnahmeregelung vorgesehen ist. Die Bundesnetzagentur muss laut Gericht deshalb "organisatorisch" sicherstellen, dass Streitbeilegungsverfahren innerhalb der Viermonatsfrist entschieden werden können.

Eine Verlängerungsmöglichkeit würde dem Sinn des Streitbeilegungsverfahrens widersprechen, das eine Beschleunigung aus Gründen der Wettbewerbsförderung zum Ziel hat.

Sven Knapp, Hauptstadtbüroleiter beim Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) sagte: "Nachdem das Verwaltungsgericht Köln bereits im August 2024 die Frequenzvergabe von 2019 gekippt hat, zeigt das aktuelle Urteil, dass das damals eingeführte Verhandlungsgebot in der Praxis nicht durchsetzbar und damit wirkungslos ist." Daran würden auch die mit der diesjährigen Frequenzverlängerung eingeführten "Leitplanken für das Verhandlungsgebot" nichts ändern.

Die Mobilfunkbetreiber lehnen einen Zwang zur Öffnung ihrer Netze für MVNOs ab, weil sie damit ihre Investitionen in den Netzausbau entwertet sehen.

quelle: golem.de



Geschrieben von Muad'Dib am 27.05.2025 um 14:12:

 

ENDLICH kriegt diese scheisspenner Behörde mal eine vor den Latz!



Geschrieben von Whitebird am 28.05.2025 um 13:36:

 

leider ist nach solch einem "erfolg" ne behörde besonders angepisst und reagiert erst recht ausgiebig langsam und ungenau... böse



Geschrieben von Muad'Dib am 01.06.2025 um 19:17:

 

In Deutschland gilt jedenfalls für fast alle ÄMTER und BEHÖRDEN das 3 Affen Prinzip!!!



Geschrieben von Whitebird am 02.06.2025 um 10:53:

 

das?



Geschrieben von Muad'Dib am 07.06.2025 um 08:47:

 

Exakt!!!


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