Geschrieben von Whitebird am 20.05.2025 um 11:56:
Bundesnetzagentur wegen Untätigkeit verurteilt
Bundesnetzagentur wegen Untätigkeit verurteilt
Multiconnect will im Netz von Telefónica Mobilfunkdienste anbieten. Man wartet seit über zwei Jahren auf eine Reaktion der Regulierungsbehörde.
Achim Sawall
17. Mai 2025, 13:39 Uhr
Das Verwaltungsgericht Köln hat die Bundesnetzagentur wegen Untätigkeit verurteilt. Das Urteil vom 25. April wurde am 15. Mai 2025 von
Tagesspiegel Background (Paywall) veröffentlicht. Geklagt hatte der
Münchner Netzbetreiber Multiconnect, der seit mehr als zwei Jahren auf eine Entscheidung in einem Streitbeilegungsverfahren mit Telefónica wartet, das laut Gesetz maximal vier Monate dauern darf.
In dem Verfahren geht es um die Durchsetzung des Verhandlungsgebots gegen Telefónica, von der Multiconnect Vorleistungen beziehen will, um Mobilfunkdienste als MVNO (Mobile Virtual Network Operator) anzubieten. Multiconnect ist Verbindungsnetzbetreiber sowie Anbieter von Mehrwertdiensten und Call-by-Call. Die ehemalige E-Plus-Tochter gehört seit 2015 der österreichischen Firma Spusu Beteiligungs GmbH.
Die Bundesnetzagentur erklärte, dass das Streitbeilegungsverfahren ungewöhnlich komplex sei und eine Vielzahl an Anträgen, Unterlagen und Rechtsfragen aus einem schwierigen Themenbereich umfasse. Die zuständige Beschlusskammer erhob Marktdaten, führte zwei mündliche Verhandlungen durch und stellte den Entscheidungsentwurf zur Anhörung. Nach Einschätzung der Bundesnetzagentur ist die Viermonatsfrist für ein solches Verfahren deshalb nicht ausreichend.
Keine Ausnahmeregelung vorgesehen
Doch das Verwaltungsgericht Köln verweist darauf, dass Paragraf 212, Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes eine zwingende Entscheidungsfrist von vier Monaten vorsieht, von der keine Ausnahmeregelung vorgesehen ist. Die Bundesnetzagentur muss laut Gericht deshalb "organisatorisch" sicherstellen, dass Streitbeilegungsverfahren innerhalb der Viermonatsfrist entschieden werden können.
Eine Verlängerungsmöglichkeit würde dem Sinn des Streitbeilegungsverfahrens widersprechen, das eine Beschleunigung aus Gründen der Wettbewerbsförderung zum Ziel hat.
Sven Knapp, Hauptstadtbüroleiter beim Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) sagte: "Nachdem das Verwaltungsgericht Köln bereits im August 2024 die Frequenzvergabe von 2019 gekippt hat, zeigt das aktuelle Urteil, dass das damals eingeführte Verhandlungsgebot in der Praxis nicht durchsetzbar und damit wirkungslos ist." Daran würden auch die mit der diesjährigen Frequenzverlängerung eingeführten "Leitplanken für das Verhandlungsgebot" nichts ändern.
Die Mobilfunkbetreiber lehnen einen Zwang zur Öffnung ihrer Netze für MVNOs ab, weil sie damit ihre Investitionen in den Netzausbau entwertet sehen.
quelle: golem.de