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Geschrieben von Whitebird am 17.04.2025 um 16:03:

  Joyn darf nicht komplette ARD-Mediathek einbinden

Joyn darf nicht komplette ARD-Mediathek einbinden
Die ARD klagt erfolgreich gegen die Integration ihrer kompletten Mediathek durch ProSiebenSat.1. Diese ist als Datenbank geschützt.

Friedhelm Greis
16. April 2025, 17:38 Uhr


Im Streit über die unabgesprochene Einbindung ihrer Mediathek durch das Streamingangebot Joyn hat die ARD einen juristischen Erfolg erzielt. Das Landgericht Köln habe der Klage des öffentlich-rechtlichen Senders gegen die private ProSiebenSat.1-Gruppe stattgegeben, berichtete das Branchenmagazin DWDL am 15. April 2025 (Az. 14 O 82/25).

ProSiebenSat.1 hatte im Februar 2025 die Mediatheken von ARD und ZDF in sein Streamingangebot integriert. Nach Angaben der beiden öffentlich-rechtlichen Sender erfolgte die Einbindung ohne Genehmigung durch die beiden Sendeanstalten. Beide Anstalten leiteten anschließend rechtliche Schritte ein. Die Einbindung wurde bereits vor der Gerichtsentscheidung im März wieder beendet.

Eine ARD-Sprecherin begrüßte auf Anfrage von DWDL das Urteil mit den Worten: "Die ARD-Mediathek ist ein Gesamtangebot und als solches geschützt. Die ARD-Mediathek darf so nicht ohne die Zustimmung der ARD in andere Medienplattformen integriert werden. Inhalte dürfen insbesondere nicht ohne Einverständnis herausgelöst und neu zusammengestellt werden."


ProSiebenSat.1 prüft noch Berufung

ProSiebenSat.1 verwies dem Bericht zufolge darauf, dass lediglich über das Datenbankherstellerrecht geurteilt worden sei. "Das ist positiv, da damit ein Embedding von Inhalten grundsätzlich zulässig bleibt, solange nicht die gesamte oder wesentliche Teile der Mediathek, also Datenbank, eingebunden werden", teilte ein Sprecher auf DWDL-Anfrage mit und fügte hinzu: "Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass eine rechtliche Grundlage für die Einbindung von Mediatheken-Inhalten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf Joyn besteht."

Ob ProSiebenSat.1 das Urteil des Landgerichts Köln anfechten wolle, werde noch geprüft. Der Konzern stützte sich bei der Integration des Angebots unter anderem auf ein aktuelles Gutachten von Mark Cole, dem Direktor des Europäischen Instituts für Medienrecht in Saarbrücken. In seinem Gutachten bezeichnet Cole die Integration der Mediatheken bei anderen Anbietern "ausdrücklich als rechtlich zulässig und außerdem im Sinne des öffentlich-rechtlichen Auftrags".

quelle: golem.de


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