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Geschrieben von Whitebird am 08.04.2025 um 13:17:

  Gericht verbietet Aldi Preis-Tricksereien

Gericht verbietet Aldi Preis-Tricksereien
Ein Gericht stoppt Aldi Süd. Der Discounter meint, für ihn gelte die Preisangabenverordnung nicht bei Preisangaben auf der eigenen Webseite.

Ingo Pakalski
8. April 2025, 9:32 Uhr


Verbraucherschützer haben gegen Aldi Süd vor Gericht gewonnen. Der Discounter wollte mit erfundenen unverbindlichen Preisangaben werben, um der Kundschaft für angebotene Produkte einen möglichst hohen Preisnachlass vorzugaukeln. Das passierte auch auf den Aldi-Webseiten. Solche Maßnahmen untersagte das Landgericht Düsseldorf in einem Urteil, über das die Lebensmittel Zeitung berichtete und das von der Deutschen Presse-Agentur dpa bestätigt wurde.

Aldi Süd setzte sich demnach bereits früher über die seit 2022 geltende Preisangabenverordnung hinweg. Diese sieht vor, dass bei einer prozentualen Preissenkung oder einer Preisermäßigung für ein Produkt immer der günstigste Gesamtpreis für das Produkt aus den letzten 30 Tagen mit angegeben werden muss.

Mit diesen Maßnahmen soll verhindert werden, dass Geschäfte und Händler mit erfundenen unverbindlichen Preisempfehlungen werben und Verbraucher so mit verfälschten Informationen zu vorgeblichen Rabatten in die Irre führen.


Aldi warb mit hohen Rabatten

Im aktuellen Fall bewarb Aldi Süd Produkte mit einer durchgestrichenen unverbindlichen Preisempfehlung und erweckte so den Eindruck einer hohen prozentualen Preissenkung – unter anderem auf den Webseiten des Unternehmens. Der niedrigste Preis aus den letzten 30 Tagen fehlte jedoch.

Unter anderem wollte Aldi Süd damit den Verkauf von Chips ankurbeln. Vor Gericht verteidigte Aldi Süd das Vorgehen laut Lebensmittel Zeitung damit, dass es weiterhin zulässig sei, nur die unverbindliche Preisempfehlung anzugeben und der günstigste Preis nicht verpflichtend sei. Damit konnte der Discounter das Gericht nicht überzeugen.

Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 38 O 284/24). Aldi Süd könnte Berufung einlegen und den Fall vor das Oberlandesgericht Düsseldorf bringen.


Lidl verlor mit Preistricksereien mehrfach vor Gericht

Aldi-Konkurrent Lidl verlor kürzlich mehrfach vor Gericht. Der Discounter hatte mit unverbindlichen Preisempfehlungen geworben, die zum Teil nie galten. Sprich: Die durchgestrichenen Preise waren ausgedacht, sollten der Kundschaft aber suggerieren, beim Kauf besonders viel zu sparen.

quelle: golem.de



Geschrieben von Muad'Dib am 10.04.2025 um 02:56:

 

"verbietet".... WO bleibt die Bestrafung???



Geschrieben von Whitebird am 10.04.2025 um 14:29:

 

Zitat:
"verbietet".... WO bleibt die Bestrafung???


die wird´s wohl nicht geben.
davon ab: die würden´s doch nur wieder abwälzen. ...auf den käufer unglücklich



Geschrieben von femi am 10.04.2025 um 19:23:

 

Obi ist auch nicht besser. böse Die online Preise unterscheiden sich zum Marktpreis, auch wenn dieser ausgewählt wurde



Geschrieben von Muad'Dib am 13.04.2025 um 09:40:

 

Das ist die übliche Franchise TAKTIK! Kannste jegliche Kette nehmen..............


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