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Geschrieben von Whitebird am 19.12.2024 um 15:49:

Text Welche Rechte hat ein Kunde, wenn der Verkäufer/Händler Pleite geht?

Welche Rechte hat ein Kunde, wenn der Verkäufer/Händler Pleite geht?
Welche Rechte haben Sie als Kunde, wenn der Händler pleitegeht? Alle Infos über Rückforderungen, Erstattungen und mögliche Schritte erfahren Sie hier.
Von Florian Kastner
Autor, PC-WELT 19.12.2024 10:30 Uhr


Eine Firmenpleite kann viele Unsicherheiten für Kunden mit sich bringen, besonders wenn Vorauszahlungen geleistet oder Gutscheine erworben wurden. Doch auch bei fehlerhafter Ware oder offenen Ratenzahlungen gibt es Regelungen, die Verbraucher schützen. Erfahren Sie hier, welche Rechte Sie als Kunde haben, wie Sie Ihre Forderungen geltend machen und in welchen Fällen Sie Geld zurückfordern können.


Fehlerhafte Ware: Was tun bei einem insolventen Händler?

Wenn Sie mangelhafte Ware erhalten haben und der Händler zwischenzeitlich insolvent wird, steht Ihnen trotzdem das Recht auf Gewährleistung zu. Üblicherweise muss der Verkäufer innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf die Ware reparieren oder austauschen. Doch bei einer Insolvenz läuft dies anders ab: Ihre Ansprüche müssen direkt beim Insolvenzverwalter geltend gemacht werden, der über eine mögliche Reparatur oder einen Ersatz entscheidet.

Zitat:
Hinweis: Informationen zum zuständigen Insolvenzverwalter erhalten Sie in der Regel durch eine schriftliche Benachrichtigung im Rahmen des Insolvenzverfahrens oder über öffentliche Bekanntmachungen, zum Beispiel auf der Website des zuständigen Insolvenzgerichts.


Falls der Insolvenzverwalter eine Nacherfüllung ablehnt, können Sie Ihre Forderung als Schadenersatz in die Insolvenztabelle eintragen lassen. Alternativ kann es sinnvoll sein, eine Einigung mit dem Insolvenzverwalter zu erzielen, um die Reparaturkosten mit eventuell noch offenen Zahlungen zu verrechnen.

Beachten Sie: Diese Regelung betrifft nur die Gewährleistungspflicht des Verkäufers. Garantieansprüche beim Hersteller bleiben unberührt und können weiterhin direkt dort geltend gemacht werden.


Geschäftsbetrieb eingestellt: Welche Schritte folgen?

Kommt es infolge der Insolvenz zur endgültigen Geschäftsaufgabe, fordert das Insolvenzgericht die Gläubiger dazu auf, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Dies muss innerhalb einer gesetzten Frist geschehen, die zwischen zwei Wochen und drei Monaten liegt.

In diesem Fall können Sie statt einer Warenlieferung finanzielle Entschädigung verlangen. Sollte jedoch kein Insolvenzverfahren eröffnet werden – etwa, weil das verbleibende Vermögen nicht einmal zur Deckung der Verfahrenskosten ausreicht – gehen Sie vermutlich leer aus. Eine Möglichkeit besteht nur, wenn neben dem insolventen Unternehmen auch eine natürliche Person für die Schulden haftet.

In bestimmten Fällen können Sie die mangelhafte Ware auf eigene Kosten reparieren lassen und den Ersatz als Schadenersatz beim Insolvenzverwalter beantragen. Seien Sie jedoch gewarnt: Die Erfolgsaussichten für eine Rückzahlung solcher Forderungen sind in den meisten Insolvenzfällen gering.


Vorauszahlung geleistet, Ware nicht erhalten – was nun?

Bei bereits getätigten Vorauszahlungen entscheidet der Insolvenzverwalter, ob das Geschäft noch abgewickelt wird. Falls nicht, bleibt nur die Möglichkeit, die Forderung als Teil der Insolvenzmasse anzumelden. In den meisten Fällen erfolgt jedoch lediglich eine anteilige Entschädigung, und es ist wenig wahrscheinlich, dass Sie den vollen Betrag zurückerhalten.

Wenngleich Sie die gesamte Summe im Voraus bezahlt haben, bleibt Ihnen nur die Anmeldung Ihrer Forderung zur Insolvenztabelle. Die Realität zeigt, dass auch dann größtenteils nur ein Bruchteil des Betrags ausgezahlt wird.


Ratenzahlung für gelieferte Ware: Was müssen Sie beachten?

Haben Sie Ware auf Raten gekauft und der Händler geht in die Insolvenz, sind Sie dennoch verpflichtet, die Raten weiterhin zu bezahlen. Der Insolvenzverwalter wird Ihnen möglicherweise eine neue Bankverbindung mitteilen, auf die Sie Ihre Zahlungen überweisen müssen.

Achtung: Verifizieren Sie die Angaben sorgfältig, etwa durch Rückfragen, um sicherzugehen, dass es sich tatsächlich um den Insolvenzverwalter handelt. So vermeiden Sie Betrugsversuche durch Dritte. Falls das Inkassobüro behauptet, es seien Zahlungen offen, legen Sie die Nachweise für die bisherigen Ratenzahlungen und Ihre Ratenzahlungsvereinbarung vor.

Eine Kündigung der Ratenzahlung aufgrund der Insolvenz ist nicht zulässig. Allerdings können Sie die Vereinbarung ordnungsgemäß kündigen, wenn dies im Vertrag vorgesehen ist.


Bei Bestellung auf Rechnung: Bezahlen oder zurückhalten?

Wenn Sie Ware auf Rechnung bestellt und erhalten haben, müssen Sie diese auch bei einer Insolvenz des Händlers bezahlen. Seien Sie jedoch vorsichtig bei Vorkasse: Sie tragen das Risiko, dass Ihre Zahlung bei einer Nichtlieferung in die Insolvenzmasse fließt.

Falls keine Anzahlung gefordert wurde, bleibt der Vertrag dennoch bestehen und Sie sind weiterhin verpflichtet, ihn zu erfüllen. Sollten Sie jedoch vom Vertrag zurücktreten, können Abstandszahlungen fällig werden. Die Verbraucherzentralen empfehlen deshalb, eine Lieferung “Zug um Zug” zu vereinbaren, sodass die Zahlung erst bei gleichzeitiger Lieferung der Ware erfolgt.


Gutscheine bei insolventem Händler einlösen: So geht’s

Besitzen Sie einen Gutschein bei einem Unternehmen, das insolvent wird, können Sie Ihre Forderung nur noch zur Insolvenztabelle anmelden. Sollte am Ende des Verfahrens noch Geld verfügbar sein, erhalten Sie eine entsprechende Quote ausgezahlt – allerdings ist dies bei solchen Forderungen selten der Fall, da meist nur eine geringe Insolvenzmasse vorhanden ist.

Falls möglich, versuchen Sie, den Gutschein direkt in einer noch geöffneten Filiale einzulösen. Alternativ können Sie sich an den Insolvenzverwalter wenden, um eine Erstattung zu beantragen. Ob sich der Aufwand lohnt, hängt natürlich auch vom Wert des Gutscheins ab.


quelle: pcwelt.de


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