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Geschrieben von Whitebird am 14.12.2024 um 00:36:

smile Gesetz für EU-weite Produkthaftung: Hersteller von Hard- und Software haften für Fehler

Gesetz für EU-weite Produkthaftung:
Hersteller von Hard- und Software haften für Fehler


Hersteller von Hard- und Software haften EU-weit für Fehler in ihren Produkten. Das ist ein Novum.

Ingo Pakalski
9. Dezember 2024, 9:44 Uhr

Die überarbeitete Produkthaftungsrichtlinie der EU ist in Kraft getreten. Damit werden die Regelungen zur Produkthaftung bei Fehlern angepasst und erstmals auf Hard- und Software erweitert. Die überarbeiteten Regelungen der Richtlinie stammen aus dem Jahr 1985 und deckt künftig auch Smart-Home-Geräte oder Roboter ab.

Die Haftung für fehlerhafte Software erstreckt sich auf einzelne Programme sowie auf integrierte Softwarekomponenten und Cloudprodukte. Freie und quelloffene Software bleibt von der Produkthaftung ausgenommen, sofern die Software nicht kommerziell angeboten wird.

Nutzt ein Anbieter Open-Source-Komponenten in einem kommerziell angebotenen Softwareprodukt, kann dieser Anbieter für aufgetretene Schäden haftbar gemacht werden.


Erleichterte Beweislast für Kunden

Eine Haftung besteht auch für alle Produkte, die auf bestimmte Cloudanwendungen angewiesen sind und nur mit diesen verwendet werden können. Damit führt die neue Produkthaftungsrichtlinie (ProdHaftRL) zu einer weitreichenden Haftung der Softwarehersteller, auch wenn Kunden keinen direkten Vertrag mit dem jeweiligen Unternehmen haben.

Hersteller müssen für Software so lange haften, wie sie diese unter Kontrolle haben. Solange der Hersteller also in der Lage ist, seine Programme zu verkaufen und Updates oder Upgrades selbst oder über Dritte bereitzustellen, ist er auch für entstehende Schäden verantwortlich.


Neue Regelungen für importierte Produkte

Die überarbeitete Produkthaftung gilt auch für Onlinehändler, wenn sie Produkte in die EU einführen. Auch Importeure können für Fehler an Software haftbar gemacht werden, auch wenn diese nicht innerhalb der EU hergestellt wurde.

Hersteller sind verpflichtet, einen Wirtschaftsbeteiligten innerhalb der EU zu benennen, von dem im Falle eines fehlerhaften Produkts Schadensersatz verlangt werden kann. Das gilt auch, wenn die Produkte ausschließlich online angeboten werden.

Damit Kunden Schadenersatzansprüche beweisen können, müssen sie Zugang zu relevanten Beweismitteln von den Herstellern erhalten. Damit soll sichergestellt werden, dass vorhandene Beweismittel auch offengelegt werden.


Mitgliedsstaaten der EU müssen Richtlinie in nationales Recht umsetzen

Im Streitfall kann ein Gericht entscheiden, dass lediglich ein wahrscheinlicher Zusammenhang nachgewiesen werden muss, falls der Zusammenhang zwischen einem fehlerhaften Produkt und einem entstandenem Schaden für Verbraucher übermäßig schwer zu beweisen ist.

Die vollständigen Regelungen sind in der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haftung für fehlerhafte Produkte zu finden. Die Mitgliedsstaaten der EU haben eine Frist von zwei Jahren, in der die Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden müssen.


[quelle: golem.de]



Geschrieben von Muad'Dib am 15.12.2024 um 14:40:

  RE: Gesetz für EU-weite Produkthaftung: Hersteller von Hard- und Software haften für Fehler

Zitat:
Original von Whitebird

Mitgliedsstaaten der EU müssen Richtlinie in nationales Recht umsetzen




...und genau das kann dauern.


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