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Geschrieben von Whitebird am 19.09.2024 um 19:23:
Keine Erhöhung des Rundfunkbeitrags: Reform könnte im Sommer 2025 kommen
Keine Erhöhung des Rundfunkbeitrags: Reform könnte im Sommer 2025 kommen
Von dpa / Redaktion digitalfernsehen.de - 19. September 2024
Die Länder forcieren die Rundfunkreform: Was heißt das für den Rundfunkbeitrag, der eigentlich zum Jahreswechsel steigen soll?
Eigentlich soll der Beitrag einer Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zufolge zum Jahreswechsel von monatlich 18,36 Euro um 58 Cent auf monatlich 18,94 Euro steigen. Den Beitrag zahlen Haushalte und Firmen zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medienhäuser von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die Bundesländer müssen sich eng an der Empfehlung orientieren. Aber einige Länderchefs haben bereits signalisiert, dass sie eine Erhöhung nicht mittragen werden – und sprechen unter anderem von zu wenig Rückhalt in der Bevölkerung dafür. Hintergrund ist auch die Krise des Senders RBB vor zwei Jahren. Es ging dabei um Vorwürfe der Verschwendung an der Spitze.
Zum 1. Januar 2025 keine Erhöhung des Rundfunkbeitrags
Mit der Reform des Rundfunks möchten die Länder die öffentlich-rechtlichen Häuser effizienter aufstellen, Doppelstrukturen vermeiden und die Kontrolle verbessern. ARD und ZDF arbeiten ihrerseits parallel an Synergien. Die Länder wollen etwa die Zahl der Hörfunkprogramme auf gut 50 reduzieren und die der Spartenkanäle um vier oder möglicherweise fünf verringern. Wenn die Ministerpräsidenten und alle Landtage in den folgenden Monaten zustimmen, könnte der Reform-Staatsvertrag voraussichtlich im Sommer 2025 in Kraft treten. In einem Folgeschritt wollen sich die Länder dann mit der Finanzierung beschäftigen.
quelle: digitalfernsehen.de
Sender-Reduzierung Kernidee der Rundfunkreform: Was könnte wegfallen
Von André Beyer -19. September 2024
Weniger Hörfunkprogramme, weniger Spartenkanäle: Die Bundesländer treiben ihre Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks voran.
In der nächsten Woche könnten die Ministerpräsidenten einen vorläufigen Entwurf in die Online-Anhörung geben, hieß es aus der Rundfunkkommission der Länder. Eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2025 schließen die Länder offensichtlich aus, weil sie zunächst auf Effekte durch die Rundfunkreform hoffen, die im Sommer 2025 in Kraft treten könnte.
Im Radio und zum Beispiel auch bei den ARD-Talkshows am Freitagabend gibt es bereits jetzt Verschlankungen in Form von Zusammenlegungen sowie einem teilweise damit einhergehenden gestrafften Umfang der einzelnen Ausgaben der betroffenen Sendungen.
ARD-Sender One steht Spekulationen zufolge am meisten auf der Kippe
Auf Senderebene wird schon seit längerem über ein Aus (bzw. einem Marken-Rückzug ins Non-Lineare) des ARD-Spartenkanals One spekuliert. Auch weitere Programme wie Tagesschau 24 oder ähnliche dürfen sich nicht zu sicher über ein Fortbestehen sein, auch wenn es hier noch (immer) nichts Konkretes zu vermelden gibt.
quelle: digitalfernsehen.de
Geschrieben von Whitebird am 23.09.2024 um 19:38:
20 Radioprogramme weg: Länder wollen Obergrenzen für ARD - und es bleiben offene Fragen
20 Radioprogramme weg: Länder wollen Obergrenzen für ARD - und es bleiben offene Fragen
Mon, 23. Sep 2024
Gibt es bald Programme wie Cosmo, BR Heimat oder NDR Blue nicht mehr? Bei der ARD soll bei vielen Radioprogrammen der Stecker gezogen werden. Wie aus einem Entwurf nach der letzten Sitzung der Rundfunkkommission der Länder hervorgeht, sollen die ARD-Anstalten rund 20 Radioprogramme einstellen. Die Landesrundfunkanstalten würden dann nur noch zirka 50 Hörfunkwellen anbieten.
Im rbb-Medienmagazin erläuterte Heike Raab, Koordinatorin der Rundfunkkommission, wie sich die Länder das vorstellen. Demzufolge soll es pro ARD-Anstalt Obergrenzen für Radioprogramme geben. Größere und Mehrländer-Anstalten wie der WDR oder der MDR dürfen dann maximal nur noch fünf Radioprogramme terrestrisch ausstrahlen, kleinere wie der Saarländische Rundfunk sogar nur noch vier. Bei Mehrländeranstalten wie dem MDR dürften regionale Landessender wie MDR Sachsen, MDR Thüringen oder MDR Sachsen-Anhalt dann als ein Programm zählen.
Die ARD-Anstalten können selbst bestimmen, welche Radiowellen sie streichen oder mit anderen zusammenlegen. Aktuell strahlt beispielsweise der MDR pro Bundesland acht Radioprogramme über UKW und DAB+ aus. Von dreien müsste sich die ARD-Anstalt also wieder trennen.
Die Reform dürfte gegen Vielfalt im öffentlich-rechtlichen Hörfunk gehen. Es ist zu befürchten, dass letztlich nur noch die Radiostationen übrig bleiben, welche die meisten Hörer erreichen, und dass Spartenangebote abseits des Mainstreams auf der Streichliste stehen. Es stellt sich also durchaus die Frage, ob anstelle von pauschalen Streichungen mit dem Taschenrechner nicht inhaltiche Vorgaben für die ARD-Anstalten sinnvoller wären.
Es bleiben zudem jede Menge offene Fragen, etwa, ob es bei den Obergrenzen nur um Programme geht, die eine ARD-Anstalt alleine betreibt. Unklar ist vor diesem Hintergrund beispielsweise, wie Gemeinschaftsprogramme wie Cosmo oder Die Maus gewertet werden.
Offen ist zudem, ob ARD-Anstalten abseits der Obergrenze Programme anderer Funkhäuser ausstrahlen dürfen, wenn ein eigenes wegfällt. Ungeklärt ist auch die Frage, ob ARD-Anstalten nur ihre eigenen Programme fusionieren oder auch mit solchen anderer Funkhäuser zusammengehen dürfen und ob das dann nach Vorgaben der Politik ebenfalls als vollwertiges Programm zählt.
Noch vor wenigen Jahren hieß es aus der Politik, die ARD bräuchte im Digitalen Entwicklungschancen, daher erlaubte man den Anstalten Zusatzprogramme über das Digitalradio DAB/DAB+. Jetzt fährt man einen gegenteiligen Kurs, Heike Raab spricht im rbb-Interview von einem "Wildwuchs", obwohl die Politik bisher schon die Anzahl der ARD-Radioprogramme- auch über DAB+ - reguliert hatte.
Hintergrund des harschen Vorgehens der Länder ist, dass es zuletzt allgemein heftige Kritik am Senderverbund gab, teils angestachelt durch die Rechtspopulisten, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk am liebsten abschaffen würden, teils aber auch durch Skandale in den ARD-Häusern selbst wie beim rbb.
Der Rundfunkbeitrag soll laut der Länder-Pläne ab Januar 2025 nicht steigen, sondern zunächst beim aktuellen Betrag von 18,36 Euro pro Monat bleiben. Über eine Anpassung soll entschieden werden, wenn die Einsparungen greifen, die durch die geplanten Reformen erzielt werden. Die zuständige Beitragskommission KEF hatte eine Erhöhung des Beitrags um monatlich 58 Cent auf dann 18,94 Euro ab 2025 empfohlen, mehrere Länder sind aber dagegen.
Ende Oktober soll im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz die endgültige Entscheidung zu den geplanten Einschnitten beim gebührenfinanzierten Rundfunk fallen. Im Anschluss müssen die Landtage aller 16 Bundesländer grünes Licht für die Umsetzung der Reform geben. Im Sommer 2025 könnte der Beschluss dann rechtskräftig werden.
Bisher gibt es keinerlei Reaktion oder Kritik an den Länder-Vorschlägen aus den Reihen der ARD. Offenbar liegt dies aber auch daran, dass der Senderverbund von sich aus lineare Programme reduzieren will. So hatte der Hessische Rundfunk zuletzt angekündigt, künftig nur noch drei statt bisher sechs Radiowellen selbst veranstalten zu wollen. Mehr sei nur im Rahmen von Kooperationen mit anderen ARD-Anstalten denkbar.
ard.de
quelle: satellifax.de
Geschrieben von Whitebird am 01.10.2024 um 14:05:
ARD möchte Rundfunkgebühren 2025 weiter erhöhen
ARD möchte Rundfunkgebühren 2025 weiter erhöhen
Von René Resch
Autor 30.9.2024 18:28 Uhr
Geht es nach den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, soll im nächsten Jahr die Rundfunkgebühr wieder einen Sprung nach oben machen – einige Bundesländer stellen sich allerdings noch quer.
Aktuell zahlen Haushalte und Firmen 18,36 Euro im Monat an Rundfunkbeiträgen. So finanzieren sich ARD, ZDF, Deutschlandradio und alle weiteren Angebote. Wenn es nach den ARD-Intendanten geht, steigt der Rundfunkbeitrag schon bald um satte 58 Cent auf monatlich 18,94 Euro, die Länder sind sich dabei allerdings nicht so einig.
Die ARD möchte, dass die “GEZ”-Gebühr zum 1. Januar 2025 dementsprechend angehoben werden. “Es gibt keinen Plan B”, sagte der ARD-Vorsitzende und SWR-Chef Kai Gniffke bei einem Gespräch mit der Presse. Alle neun ARD-Anstalten planten in ihren Etats für das kommende Jahr die Erhöhung fest ein, schließlich hatte die Gebührenkommission KEF eine Erhöhung empfohlen.
Einige Bundesländer wollen nicht mitspielen
“Wir vertrauen darauf, dass alle Beteiligten sich an das gesetzliche Verfahren halten”, so Gniffke weiter. Allerdings sind mindestens sieben Bundesländer strikt gegen eine Erhöhung: Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt – die Länder sprechen unter anderem von zu wenig Rückhalt in der Bevölkerung dafür – und keines der Bundesländer ist gezwungen, der KEF-Empfehlung zu folgen.
Alle Länderchefs und alle Länderparlamente müssen einer Erhöhung zustimmen, damit diese in Kraft treten kann. Falls die Bundesländer tatsächlich bei ihrem Veto bleiben, möchte die ARD vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Dies geschah wie einst vor der letzten Erhöhung im Jahre 2021, die Sachsen-Anhalt damals im Vorfeld blockiert hat. Die Sender klagten damals vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das im Sommer 2021 die Erhöhung von 17,50 Euro auf 18,36 Euro durchsetzte. Ein derartiges Vorgehen würde wiederum der ohnehin bröckelnden allgemeinen Akzeptanz der Öffentlich-Rechtlichen weiter schaden.
Erhöhung somit bislang nicht sicher
Die Entwicklung der Rundfunkbeitragshöhe für das nächste Jahr bleibt somit vorerst weiter unklar. Die Bundesländer veröffentlichten einen vorläufigen
Entwurf für eine Reform, mit der sie Strukturen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks effizienter machen wollen. “Die Finanzierungsfragen werden im Oktober auf der Ministerpräsidentenkonferenz besprochen”, teilte etwa die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz mit.
quelle: pcwelt.de
Geschrieben von Whitebird am 07.10.2024 um 21:32:
Fusion von 3sat und Arte? – Das sagen Partner aus Schweiz und Österreich
Fusion von 3sat und Arte? – Das sagen Partner aus Schweiz und Österreich
Von dpa / Redaktion digitalfernsehen.de - 07. Oktober 2024, 9:23
3sat steht für Theater, Opernaufführungen und Bildungssendungen. Die deutschen Bundesländer erwägen, den Sender mit Arte zusammenzulegen.
Um die von den Bundesländern angestoßene Idee einer Fusion der Kulturkanäle 3sat und Arte ist in Deutschland eine Debatte entbrannt. Die 3sat-Partnersender in der Schweiz und in Österreich, die in der Sache letztlich mitreden müssten, legen sich auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur aktuell nicht auf eine eindeutige Position fest.
Vom Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) hieß es lediglich: „SRF äußert sich nicht zur laufenden Rundfunkreform in Deutschland.“ Der Österreichische Rundfunk (ORF) äußerte sich auf die dpa-Anfrage konkreter: Man werde in den kommenden Wochen mit den Intendantinnen und Intendanten der Partnersender in einen „intensiven Austausch über die Zukunft des Angebots treten. Essenziell für den ORF ist dabei, dass die hochqualitativen heimischen TV-Produktionen weiterhin einem internationalen Publikum zugänglich bleiben“.
Zugleich betonte ORF, dass der TV-Sender 3sat, zu dem man 25 Prozent des Programms beisteuere, für den ORF seit 40 Jahren ein wichtiges Programmfenster in den deutschsprachigen Raum sei. Theater, Oper, Ballett, Fernsehfilme, Konzertübertragungen, Informationssendungen, Magazine und Dokumentationen aus Österreich werden demnach via 3sat einem internationalen Publikum zugänglich gemacht. „Aber auch das österreichische Publikum schätzt das deutsche und Schweizer Kultur- und Informationsangebot, das in Österreich via 3sat konsumiert werden kann, sehr“, betonte der Sender.
Die Pläne der Bundesländer für 3sat und Arte
Die Debatte um 3sat begann vor ungefähr einer Woche. Die Bundesländer präsentierten einen
Entwurf für eine Rundfunkreform von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Es ist noch nichts in trockenen Tüchern. Gegenwärtig läuft eine Anhörungsphase, danach müssten alle Ministerpräsidenten und alle Landtage zustimmen, bevor die Rundfunkreform wie von den Ländern anvisiert im Sommer 2025 in Kraft treten könnte.
Zu den Arte- und 3sat-Plänen: Unter einem Kulturangebot listen die Länder auch weiterhin die TV-Sender 3sat und Arte auf. Allerdings fügen sie hinzu: In Abstimmung mit den beteiligten öffentlich-rechtlichen europäischen Veranstaltern sollen die Inhalte von 3sat „teilweise oder vollständig“ in das Arte-Programm und dessen Digitalangebote „überführt werden“. Eine Verpflichtung bestehe nicht, heißt es in den Anmerkungen der Länder zur Reform.
Kritik an den Länderplänen
Der Sender 3sat wird in diesem Jahr 40 Jahre alt. Das Programm wird von allen Partnern des Senders beigesteuert: Von ZDF und ARD kommen nach 3sat-Angaben jeweils 32,5 Prozent des Programms, vom ORF 25 Prozent und von der Schweizer SRG mit dem Sender SRF 10 Prozent der Sendungen. Schwerpunkte sind Kultur, Bildung und Wissenschaft. Sitz von 3sat ist Mainz. Arte ist ein deutsch-französischer Sender, strebt aber schon seit längerem eine breitere Öffentlichkeit in Europa an und will seine Plattform entsprechend ausbauen.
3sat-Chefin Natalie Müller-Elmau sagte vor Tagen unter anderem im Sender Deutschlandfunk, die Pläne der Länder hätten sie überrascht. Ihr fehle noch die Fantasie, wie das funktionieren solle. Sowohl Arte als auch 3sat haben demnach ausreichend Programm für 24 Stunden.
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) sprach sich in der Zwischenzeit gegen eine Fusion aus und forderte die Länder auf, den Passus ersatzlos zu streichen. Er sieht auch Arbeitsplätze gefährdet. Kritiker der Pläne verweisen auch auf eine angestoßene Petition im Netz für den Erhalt von 3sat. Auch der Deutsche Kulturrat, der Interessen von Kulturorganisationen vertritt, äußerte sich in einer 3sat-Sendung kritisch.
quelle: digitalfernsehen.de
Geschrieben von Whitebird am 13.12.2024 um 23:36:
Erhöhung des Rundfunkbeitrags: so geht es weiter
Erhöhung des Rundfunkbeitrags: so geht es weiter
Die nächsten beiden Jahre steigt der Rundfunkbeitrag nicht. Ab 2027 soll dann ein neues Verfahren zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags gelten.
Von Hans-Christian Dirscherl
Chef vom Dienst, PC-WELT 13.12.2024 13:43 Uhr
Der Rundfunkbeitrag bleibt 2025 und 2026 unverändert bei den jetzt gültigen 18,36 Euro pro Monat und pro Haushalt. Darauf haben sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer geeinigt.
Neues Verfahren zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags
Zudem beschlossen die Ministerpräsidenten bei der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) in Berlin eine Änderung beim Verfahren, mit dem künftig, also frühestens ab 2027, eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags beschlossen werden soll. Wie schon bisher sollen ARD, ZDF und Deutschlandradio ihren finanziellen Bedarf bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) anmelden. Die KEF arbeitet dann eine Empfehlung zur Erhöhung aus. Bis hierher ändert sich nichts.
Aber danach geht es anders weiter. Bisher müssen alle Ministerpräsidenten und Landesparlamente aktiv zustimmen. Nach der neuen Regelung können Bundesländer stattdessen Einspruch gegen die Erhöhung einlegen. Abhängig von der geplanten Höhe der Erhöhung des Rundfunkbeitrags variiert die Zahl der Bundesländer, die widersprechen müssen, um eine Erhöhung zu verhindern.
Die Tagesschau beschreibt das geplante neue Widerspruchsverfahren folgendermaßen:
Zitat: |
Schlägt die KEF ein Plus des Beitrags von bis zu zwei Prozent vor, dann müssen mindestens drei Länder gegen die Empfehlung ihrem Widerspruch einlegen. Bei einer angedachten Beitragssteigerung um zwei bis maximal 3,5 Prozent genügt ein Widerspruch durch zwei Bundesländer und bei einem möglichen Anstieg des Beitrags zwischen 3,5 und 5 Prozent muss nur noch ein Bundesland widersprechen. Wird die notwendige Widerspruchsquote gegen eine KEF-Empfehlung erreicht oder liegt deren vorgeschlagene Steigerung des Beitrags bei mehr als fünf Prozent, dann greift wieder das bisher geltende Verfahren – es müssen also alle Bundesländer einem Beitragsplus zustimmen.
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Ungeachtet der Entscheidung der Ministerpräsidenten steht aber noch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus. ARD und ZDF hatten nämlich im November Verfassungsbeschwerde gegen die Verschiebung der Erhöhung des Rundfunkbeitrags eingelegt. Denn der Rundfunkbeitrag hätte eigentlich laut einer Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zum Januar 2025 um 58 Cent auf 18,94 Euro steigen sollen. Diese Umsetzung wollen ARD und ZDF mit ihrer Verfassungsbeschwerde erreichen. Wann das Gericht entscheidet, ist unbekannt.
quelle: pcwelt.de
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