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Geschrieben von Whitebird am 17.07.2024 um 16:31:

Zunge raus! Service Rundfunkbeitrag zahlt Geld zurück: Diese Betroffenen profitieren

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Service Rundfunkbeitrag zahlt Geld zurück: Diese Betroffenen profitieren

Von Hans-Christian Dirscherl
Chef vom Dienst, PC-WELT 17.7.2024 08:42 UHR


Der "Service Rundfunkbeitrag" zahlt einigen Betroffenen Geld zurück. Verbraucherschützer haben zuvor Druck gemacht. Doch nicht alle scheinen Geld zu bekommen – für diese Nutzer prüfen die Verbraucherschützer eine Sammelklage.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben die Firma SSS-Software Special Service GmbH abgemahnt. Der Grund: Die SSS-Software Special Service GmbH verlange eine Gebühr für die Nutzung eines von ihr bereitgestellten Online-Formulars in Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag, ohne auf die Kosten deutlich hinzuweisen.

Die SSS-Software Special Service GmbH stellt auf ihrer Webseite “Service Rundfunkbeitrag”/Rundfunk­beitrag Online-Service” Formulare bereit, mit denen man unter anderem eine Mitteilung zur Änderung der Wohnadresse oder Bankverbindung an den Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio veranlassen kann. Natürlich können Sie derartige Mitteilungen ganz bequem direkt über die Webseite des Rundfunkbeitragservices übermitteln. Doch die SSS-Software Special Service GmbH hat eine Platzierung bei Google gebucht (und wird dort korrekt als werblicher Inhalt gekennzeichnet), mit der ihre Dienste auf den Google-Trefferseiten ganz oben angezeigt werden, wenn man nach “Rundfunkbeitrag”, “Rundfunkgebühr”, “GEZ” und ähnlichen Begriffen sucht, wie die Verbraucherschützer erklären.

Das Unternehmen hofft dann darauf, dass die Nutzer die Formulare auf der Webseite der SSS-Software Special Service GmbH verwenden und nicht direkt zur Webseite des Rundfunkbeitragservices gehen. Der Nachteil dabei ist aber: Die SSS-Software Special Service GmbH verlangt Gebühren für ihre Formulare. Sie zahlen dort also eine Gebühr für etwas, was Sie direkt beim Beitragsservice kostenlos erledigen können.

Betroffene beschwerten sich darüber bei den Verbraucherschützern. Die Betroffenen behaupten, dass sie auf die Extra-Gebühr von 29,99 Euro nicht hingewiesen worden wären. Diese Gebühr sei den Betroffenen erst klar geworden, nachdem sie die Rechnung erhalten hätten.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt mahnte deshalb die SSS-Software Special Service GmbH ab. Die Verbraucherschützer schreiben: “Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sind die Hinweise auf diese Kosten allerdings so undeutlich, dass sie nicht den gesetzlichen Vorgaben genügen. Bis Mitte Juli sind nach Schätzungen des vzbv bereits mehr als 90.000 Verbraucher:innen auf die Seite hereingefallen”. Zudem habe es eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung gegeben. Diese habe die SSS-Software Special Service GmbH mittlerweile aber korrigiert.

Die SSS-Software Special Service GmbH soll laut den Verbraucherschützern jetzt angekündigt haben, “die Widerrufe der Verbraucher:innen in vielen Fällen zu akzeptieren”, wie es die Verbraucherschützer formulieren. Und weiter: “Das Unternehmen hat auf weiteren Druck des vzbv außerdem angekündigt, nun die Widerrufe von den Verbraucher:innen zu akzeptieren, die noch mit der alten Widerrufsbelehrung informiert wurden. Für die Verbraucher:innen, die die Webseite bis zum 27. Juni 2024 genutzt haben, gibt es damit einen sehr einfachen Weg, um die Forderung zurückzuweisen und Erstattung zu verlangen”.

Für die Betroffenen, gegenüber denen die SSS-Software Special Service GmbH weiterhin auf die Bezahlung der Rechnung bestehe, prüft der vzbv eine Sammelklage und ruft betroffene Verbraucher:innen auf, sich mit ihren Erfahrungen zu melden.

Sie haben diese unnötige Gebühr von 29,99 Euro bezahlt?
Dann sollten Sie hier bei den Verbraucherschützern weiterlesen.

Die Verbraucherschützer betonen: “Die unter service-rundfunkbeitrag.de angebotene, kostenpflichtige Dienstleistung bietet keinerlei Vorteile gegenüber dem offiziellen und kostenlosen Angebot des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice unter rundfunkbeitrag.de”.


quelle: pcwelt.de


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