Geschrieben von Muad'Dib am 03.10.2021 um 20:03:
Terrorgefahr: Bundesregierung will kein Moratorium für Sicherheitsgesetze
Der Appell des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber, zunächst bestehende Überwachungsbefugnisse zu evaluieren, verfängt bei der Exekutive nicht.
Wiederholt drängte der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber in den vergangenen Jahren auf ein Moratorium bei der Sicherheitsgesetzgebung. Die Bundesregierung hält davon aber nichts. Die Empfehlung einer solchen Gedankenpause blendet ihr zufolge aus, "dass die angemessene Anpassung der Sicherheitsgesetzgebung an neue gesellschaftliche Entwicklungen und Realitäten unabdingbar ist", wenn der Staat auch in Zukunft die Sicherheit seiner Bürger gewährleisten können solle.
"Zeitgemäße Instrumente" gegen terroristische Anschläge
"Dies gilt insbesondere in Bereichen, in denen immense Schäden für Leib und Leben drohen, etwa bei terroristischen Anschlägen", betont das federführende Bundesinnenministerium in einer jetzt veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion. Es müsse "fortlaufend über alternative, zeitgemäße und an die technische Entwicklung angepasste Instrumente nachgedacht werden, die selbstverständlich einer rechtlichen Regelung und Grundlage bedürfen".
Ein kategorisches Verbot neuer Sicherheitsgesetze würde zudem "die Gefahr eines strukturellen Verstoßes gegen das Untermaßverbot darstellen", führt die Exekutive aus. Dieses verpflichtet den Staat, ausreichende Maßnahmen normativer und tatsächlicher Art für einen angemessenen und wirksamen Schutz der grundrechtlich geschützten Rechtsgüter zu ergreifen. Die Regierung hat daher auch Bedenken, "ob eine Selbstbeschränkung des Gesetzgebers mit dem Grundsatz der demokratischen Gesetzgebung vereinbar ist".
Bundesregierung: Kein Bedarf an Prüfung der Befugnisse
Kelber machte sich etwa Mitte 2019 im 28. Tätigkeitsbericht der Bundesdatenschutzbehörde für ein Sicherheitsgesetz-Moratorium stark. Auch auf einer Konferenz plädierte der Datenschützer vor zwei Jahren für ein entsprechendes Innehalten. Es gelte, die seit dem 11. September 2001 eingeführte "endlose Liste von Grundrechtseingriffen" zurückzubauen. Fast keine der einschlägigen Normen sei bisher evaluiert worden, bemängelte der Kontrolleur damals. Trotzdem fahre das Innenressort weiter die "irreführende" Linie: "Mehr Daten, mehr IT". Bezeichnend sei auch, dass er gegenüber den Sicherheitsbehörden keine Anordnungsbefugnisse habe, bei Missständen also vor Gericht ziehen müsse.
Auch für den von Kelber angeregten Evaluationsprozess, mit dem vor der Einführung weiterer sicherheitsbehördlicher Kompetenzen zunächst überprüft werden solle, welche Befugnisse bereits bestünden, sieht die Bundesregierung zumindest "derzeit keinen Bedarf". Im Rahmen einschlägiger Gesetzesvorhaben würden auch die bestehenden Ermächtigungen der jeweiligen Sicherheitsbehörde betrachtet.
Gesetzliche Voraussetzungen seien ausreichend hoch
Zusätzliche Berichtspflichten über den Gebrauch einschlägiger Befugnisse müssen nach Ansicht der Exekutive "jedenfalls derzeit" ebenfalls nicht geschaffen werden. Es bestehe bereits eine Vielzahl einschlägiger Vorgaben zu periodischen Mitteilungspflichten, "die im Übrigen auch der laufenden Evaluierung dienen".
Eine Datenübermittlung zwischen den Behörden "ist an hohe, gesetzlich normierte Voraussetzungen geknüpft", unterstreicht das Innenministerium. Im Verhältnis der Polizeien zu den Geheimdiensten besteht darüber hinaus "ein aus der Verfassung abgeleitetes informationelles Trennungsprinzip". Die deutsche Sicherheitsarchitektur sehe aus guten Gründen "daher gerade nicht vor, dass die von allen Sicherheitsbehörden zu allen Zwecken erhobenen Daten an einer Stelle zusammenfließen" und all ihren Mitarbeitern zur Verfügung stünden.
Kelber: Trennungsgebot missachtet, heimliche Quellen-TKÜ möglich
Kelber und Rechtswissenschaftler hatten dagegen in der Debatte zum Gesetzentwurf der Regierung für den Einsatz von Staatstrojanern durch alle Geheimdienste davor gewarnt, dass aus der vorgesehenen Quellen-Telekommunikationsüberwachung rasch eine noch weitergehende heimliche Online-Durchsuchung werden könnte, "die eigentlich gerade nicht eingeführt werden soll". Ferner entsprächen die Voraussetzungen in etwa denen im Polizeibereich. Dies verstoße gegen das Trennungsgebot.
Bei allen Maßnahmen, die die Ministerien für Inneres und Justiz in der auslaufenden Legislaturperiode eingebracht haben, handelt es sich nach der Darstellung der Exekutive ferner nicht um solche, die mit einer "vorsorglichen, anlasslosen Datensammlung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung" vergleichbar seien. Auch auf EU-Ebene könne man keine Gesetzesinitiativen erkennen, mit denen die Freiheitswahrnehmung der Bürger "total erfasst und registriert" würde.
Der Bundestag nehme "als das unmittelbar vom Staatsvolk gewählte Verfassungsorgan die von den Fragestellern einer 'Freiheitskommission' zugedachten Aufgaben wahr", meint das Innenressort zudem. Die FDP hatte hier auf ein unabhängiges Gremium angespielt, das nach dem Vorbild der Wirtschaftsweisen oder des Deutschen Ethikrats mit Experten aus den Bereichen Justiz, Wissenschaft und Zivilgesellschaft eingesetzt werden sollte. Die Regierung bekräftigt auch, dass sie das vielfach geforderte Aufstellen einer Überwachungsgesamtrechnung weder für erforderlich noch praktikabel hält.
(tiw)
Quelle:
https://heise.de/-6201227
PS: Innenministerium inkl. Bundeshorsti zeigen wieder mal ihre wahre Fratze.