Geschrieben von Muad'Dib am 23.08.2021 um 09:03:
Verbraucherschützer warnen: Vorsicht bei Vertragsabschluss am Tablet
Ein am Tablet unterzeichneter Vertrag gilt im Einzelhandel wie einer auf Papier. Die Bundeszentrale für Verbraucherschutz warnt Kunden und fordert Reformen.
(mit Material der dpa)
Verbraucherschützer raten zu besonderer Vorsicht, wenn Verträge durch eine Unterschrift auf einem Tablet im Geschäft geschlossen werden sollen. "Eigentlich könnte ich auch hier den Vertrag lesen und zurückscrollen. Das tut aber keiner, vor allem nicht, wenn der Verkäufer ungeduldig ist und hinter mir der nächste Kunde wartet", sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller, der Deutschen Presse-Agentur.
Verbraucher gehen mit Papier anders um
Immer wieder seien Verbraucher überrascht, was sie unterzeichnet hätten. Müller schlägt daher ein Widerrufsrecht für solche abgeschlossenen Verträge vor – ähnlich wie im Onlinehandel, wo ein Kauf bis zu 14 Tage nach Abschluss zurückgenommen werden kann.
Mit gedrucktem Papier gingen Verbraucher noch immer anders um als mit digital vorgelegten Verträgen, sagte Müller. "Teilweise sind es banale Fragen wie Lichtverhältnisse, ob ich ein Tablet wirklich lesen kann." Er respektiere technische Innovationen im Handel. "Aber dann müssten eben auch mehr Verbraucherrechte damit einhergehen und eine Widerrufsmöglichkeit." Bisher gelte im Laden "unterschrieben ist unterschrieben". "Das sollte auch im stationären Handel mit solchen technischen Hilfsmitteln künftig anders werden", sagte Müller.
Bundeszentrale fordert kürzere Laufzeiten und Widerrufsrecht
Die Verbraucherschützer fordern auch, dass Vertragslaufzeiten etwa für Handyverträge im Regelfall nur noch 12 Monate betragen. Das war zuletzt bereits im Februar 2021 im Bundestag diskutiert, dann aber abgelehnt worden. "Das war ein Fehler, das sollte man korrigieren", sagte Müller.
Die Bundeszentrale für Verbraucherschutz forderte im August Nachbesserungen beim "Gesetz für faire Verbraucherverträge" von der nächsten Bundesregierung: So sollte die erste zulässige Vertragslaufzeit 12 Monate begrenzt werden. Auch forderten die Verbraucherschützer ein "14-tägiges Widerrufsrecht für alle langfristigen Verträge einführen, die in einem Ladengeschäft abgeschlossen werden."
Mehr Druck, niedrigere Preise
"Nach wie vor gibt es diese Lockangebote mit 24 Monatsverträgen mit irgendeiner vergünstigten Leistung nebenbei", kritisierte er. Kürzere Vertragslaufzeiten sorgten dafür, dass die Verbraucher häufiger wechselten, was Druck auf die Preise ausübe – und "das ist für Verbraucher erst mal eine gute Botschaft", betonte Müller. (hze)
Quelle:
https://heise.de/-6171588