Geschrieben von Whitebird am 18.12.2015 um 21:04:
Redtube-Abmahnung: Jetzt kommt Schadensersatz für Opfer
Redtube-Abmahnung: Jetzt kommt Schadensersatz für Opfer
18.12.2015 von The-Khoa Nguyen (PC Magazin)
Im Fall der Redtube-Abmahnungen des ehemaligen Rechtsanwalts Thomas Urmann gibt es neue Entwicklungen. Ein Opfer bekommt Schadensersatz.
Das Amtsgericht Regensburg hat einen Einspruch des durch die Redtube-Abmahnungen bekannt gewordenen Ex-Rechtsanwalts Thomas Urmann abgelehnt. Dieser wollte das Versäumnisurteil von März 2015 anfechten, wonach Urmann bereits zu Schadensersatzzahlungen verurteilt wurde. Die aktuelle Begründung für die jetzige Ablehnung ist eine „vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung“. Der Kläger bekommt nun Teile seiner Anwaltskosten in Höhe von über 200 Euro erstattet. Das bedeutet gute Aussichten für viele weitere Opfer. Im endgültigen Urteil heißt es, Urmann habe sich arglistig verhalten.
Thomas Urmann sorgte Ende 2013 bei Zehntausenden von Streaming-Nutzern für Verwirrung und Panik, weil er diese im Namen einer Filmproduktionsfirma wegen Urheberrechtsverletzungen abmahnte und von jedem Nutzer eine Zahlung von 250 Euro verlangte. Angeblich hätten diese illegal vier Filme auf der Porno-Website Redtube gestreamt. Anschließend gab es Verwirrungen um die Rechtslage beim Streaming und Zweifel an der rechtmäßigen Beschaffung der IP-Adressen der Abgemahnten. Später wurde bekannt, dass sich durch die fragwürdigen Abmahnungen bereits über 600.000 Euro angesammelt hatten. Die Zahl der Angeschriebenen, die die Abmahngebühr bezahlt haben, summiert sich also auf rund 2.400 Personen. Wegen anderen Vergehen verlor Urmann seine Anwaltszulassung, er wurde im Herbst 2014 sogar zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Der Abgemahnte, der nun Recht bekam, klagte auf die Erstattung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten. Insgesamt verlangte er über 400 Euro zurück. Das Gericht setzte die Erstattung jedoch niedriger an. Dennoch könnten nun viele Opfer ebenso auf Schadensersatz klagen, mit Aussicht auf Erfolg. Das aktuelle Urteil zu den Redtube-Abmahnungen lesen Sie hier.
Quelle: pc-magazin